Die
Ukraine ist ein souveräner und unabhängiger, demokratischer, sozialer, den
Gesetzen verpflichteter Staat.
Die
Souveränität der Ukraine besteht in ihrem gesamten Staatsgebiet.
Die
Ukraine ist ein einheitlicher Staat.
Das
Gebiet der Ukraine innerhalb seiner gegenwärtigen Grenzen ist unteilbar und
unverletzlich.
Der
Mensch, dessen Leben und Gesundheit, Ehre und Würde, seine Unverletzlichkeit
und Sicherheit ist in der Ukraine als höchster sozialer Wert anerkannt.
Menschenrechte
und Freiheiten und ihre Garantien bestimmen die Essenz und den Kurs der
Aktivität des Staates. Der Staat ist der Person gegenüber für seine Aktivität
verantwortlich. Menschenrechte und Freiheiten zu bestätigen und sicherzustellen,
ist die Hauptpflicht des Staats.
Es
gibt nur eine ukrainische Staatsbürgerschaft. Die Gründe für den Erwerb und die
Beendigung der ukrainischen Staatsbürgerschaft werden vom Gesetz bestimmt.
Die
Ukraine ist eine Republik.
Das
Volk ist Träger von Souveränität und einzige Quelle der Gewalt in der Ukraine.
Das Volk übt die Macht direkt und durch die Körperschaften der Staatskraft und
der lokalen Selbstverwaltung aus.
Das
Recht, die verfassungsmäßige Ordnung in der Ukraine zu bestimmen und zu ändern,
steht ausschließlich dem Volk zu und soll vom Staat, seinen Körperschaften oder
Beamten nicht unterlaufen werden.
Niemand
soll die Staatskraft unterlaufen.
Die
Staatsgewalt in der Ukraine beruht auf dem Prinzip der Gewaltenteilung zwischen
Legislative, Exekutive und Rechtsprechung.
Die
Körperschaften der Legislative, Exekutive und Rechtsprechung üben ihre
Autorität im Rahmen dieser Verfassung und in Einklang mit den Gesetzen der
Ukraine aus.
In
der Ukraine ist die lokale Selbstverwaltung anerkannt und garantiert.
In
der Ukraine ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit anerkannt und wirksam.
Die
Verfassung der Ukraine ist die höchste legale Gewalt. Gesetze und andere
normative Akte ergehen im Rahmen der Verfassung und sollen dieser entsprechen.
Die
Normen der Verfassung der Ukraine haben unmittelbare Wirkung. Das Recht zur
Anrufung des Gerichts zur Verteidigung der verfassungsmäßigen Rechte und
Freiheiten des Individuums und der Bürger wird von der Verfassung der Ukraine
unmittelbar garantiert.
Internationale
und vom Parlament der Ukraine gebilligte völkerrechtliche und in Kraft
getretene Vereinbarungen sind Teil der nationalen Gesetze der Ukraine.
Der
Abschluß internationaler, der Verfassung der Ukraine zuwiderhandelnder
Verträge, ist nur nach entsprechender Anpassung der Verfassung der Ukraine
möglich.
Die
Staatssprache der Ukraine ist die ukrainische Sprache.
Der
Staat garantiert die umfassende Entwicklung und das Funktionieren der ukrainischen
Sprache in allen Sphären des sozialen Lebens auf dem gesamten Staatsgebiet der
Ukraine.
In
der Ukraine wird die freie Entwicklung, der Gebrauch und der Schutz der
russischen und anderer Sprachen nationaler Minderheiten der Ukraine garantiert.
Der
Staat fördert das Erlernen von Sprachen internationaler Kommunikation.
Die
Verwendung von Sprachen in der Ukraine wird von der Verfassung der Ukraine im
Rahmen der bestehenden Gesetze garantiert.
Der
Staat fördert die Vereinigung und Entwicklung der ukrainischen Nation von
seinem historischen Bewusstsein, seinen historischen Traditionen und seiner
historischen Kultur her und fördert
auch die Entwicklung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und
religiösen Identität aller einheimischer Völker und nationaler Minderheiten der
Ukraine..
Die
Ukraine sorgt für die Befriedigung des nationalen, kulturellen und sprachlichen
Bedarfs auch der Ukrainer, die außerhalb der Landesgrenzen wohnen.
Das
Land, seine Mineralien, Wasser und andere natürliche innerhalb des
Staatsgebietes liegenden Ressourcen, die Bodenschätze seines kontinentalen
Bretts und die exklusive (See-) ökonomische Zone sind Besitz des ukrainischen
Volkes. Eigentumsrechte im Namen des ukrainischen Volks werden von Körperschaften
des Staates und der lokalen Selbstverwaltung innerhalb der von dieser
Verfassung bestimmten Grenzen ausgeübt.
Jeder
Bürger hat das Recht, Gebrauch von den natürlichen Objekten entsprechend dem Gesetz zu machen.
Eigentum
bringt Verantwortung mit sich. Eigentumsrechte sollen nicht zum Schaden anderer
Personen oder der Gesellschaft ausgeübt werden.
Der
Staat gewährleistet den Schutz der Rechte aller Rechtssubjekte, wie das Recht
auf Besitz und wirtschaftliche Tätigkeit sowie die soziale Orientierung der
Wirtschaft. Alle Träger von Eigentumsrechten sind vor dem Gesetz gleich..
Grund
und Boden ist nationaler Reichtum und steht unter besonderem Schutz des
Staates.
Das
Recht zum Landbesitz wird garantiert. Dieses Recht wird von Bürgern, juristischen
Personen und dem Staat in Einklang mit den Gesetzen ausgeübt.
Das
soziale Leben in der Ukraine basiert auf den Prinzipien politischer,
ökonomischer und ideologischer Vielfalt.
Keine
Ideologie soll vom Staat als obligatorisch erkannt werden.
Eine
Zensur findet nicht statt.
Der
Staat garantiert die Freiheit politischer Aktivitäten und verbietet diese weder
durch die Verfassung noch die Gesetze der Ukraine.
Die
Pflicht des Staates ist die Garantie ökologischer Sicherheit und die Erhaltung
des ökologischen Gleichgewichts auf dem Gebiet der Ukraine, die Überwindung der Folgen der
Tschernobyl-Katastrophe - eine Katastrophe globalen Ausmasses , sowie die
Bewahrung des Genpools der ukrainischen Bevölkerung.
Die
wichtigste Funktion des Staates gegenüber allen Bürgern ist der Schutz der
Souveränität und territorialen Unteilbarkeit der Ukraine sowie die
Gewährleistung seiner ökonomischen und informellen Sicherheit.
Die
Verteidigung der Ukraine und der Schutz seiner Souveränität, territorialen
Unteilbarkeit und Unverletzlichkeit wird den Streitkräften der Ukraine
anvertraut.
Die
Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der Schutz der ukrainischen
Grenzen wird den vertrauensvollen militärischen Formationen sowie der
Gesetzesgewalt des Staates und dessen gesetzlich beschriebenen Organisationen
und Arbeitsweisen anvertraut.
Die
Streitkräfte der Ukraine und andere militärische Formierungen sollen nicht zur
Einschränkung der Rechte oder Freiheiten von Bürgern oder Beseitigung der verfassungsmäßigen
Ordnung eingesetzt werden. oder die Staatsgewalt stürzen oder deren Aktivitäten
behindern.
Der
Staat gewährleistet den sozialen Schutz der in den Streitkräften und anderen
militärischen Formationen dienenden Bürgern und deren Angehörigen.
Die
Schaffung und Operation von bewaffneten, nicht gesetzlich vorgesehenen
Formationen sind auf dem Gebiet der Ukraine verboten.
Die
Stationierung fremder Militärbasen auf dem Staatsgebiet der Ukraine ist nicht
erlaubt.
Die
Außenpolitik der Ukraine ist darauf ausgerichtet, nationale und
Sicherheitsinteressen durch Beibehaltung friedlicher und wohltätiger
Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft,
entsprechend den allgemein anerkannten Prinzipien des internationalen Rechts,
zu bewahren.
Die
Rechtsordnung der Ukraine basiert auf dem Prinzip, wonach niemand zu Handlungen
gezwungen werden soll, die nicht vom Gesetz gedeckt sind.
Körperschaften
des Staates und der lokalen Selbstverwaltung und deren Beamte sind verpflichtet,
nur innerhalb der von der Verfassung und den Gesetzen der Ukraine vorgegebenen
Maßstäbe zu handeln.
Die
Staatssymbole der Ukraine sind die Staatsflagge der Ukraine, das Staatsemblem
und die Staatshymne der Ukraine.
Die
Staatsflagge der Ukraine soll ein Banner sein. Das große Staatsemblem der
Ukraine soll in Einklang mit dem kleinen Staatsemblem und dem Emblem von
Zaporizke Viysko eingeführt und muß von wenigstens 2/3 der Abgeordneten des
Obersten Parlaments der Ukraine akzeptiert werden.
Das
Hauptelement des großen Staatsemblems der Ukraine soll das Staatswappen des
Prinzen Volodmyi des Großen sein (das kleine Staatsemblem der Ukraine).
Die
Staatshymne der Ukraine soll eine Nationalhymne mit der Musik von M.
Verhitzskiy und den gesetzlich festgelegten und von wenigstens 2/3 der
Abgeordneten des Obersten Parlaments der Ukraine akzeptierten Worten sein.
Die
Hauptstadt der Ukraine ist Kiew.
Kapitel II: Menschen- und Bürgerrechte, Freiheiten und
Pflichten
Alle
Menschen sind frei und in ihrer Würde und ihren Rechten gleichwertig.
Menschenrechte
und Freiheiten sind unveräußerlich und unverletzlich.
Die
von dieser Verfassung bestätigten Menschen- und Bürgerrechte sind unantastbar.
Verfassungsmäßige
Rechte und Freiheiten sind garantiert und sollen nicht abgeschafft werden.
Der
Inhalt und Umfang von vorhandenen Rechten und Freiheiten sollen nicht durch
Verabschiedung neuer Gesetze oder Gesetzesänderungen geschmälert werden.
Jede
Person hat das Recht auf freie Entwicklung ihrer Persönlichkeit, soweit
hierdurch die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht verletzt werden;
jeder hat Pflichten vor der Gesellschaft, die seine freie und umfassende
Entwicklung seiner Persönlichkeit sicherstellt.
Bürger
haben gleiche verfassungsmäßige Rechte und Freiheiten und sind vor dem Gesetz
gleich.
Es
soll keine Privilegien oder Einschränkungen basierend auf Rasse, Hautfarbe,
politische, religiöse und andere Überzeugungen, Geschlecht, ethnische und
soziale Herkunft, Besitz, Wohnsitz, sprachliche oder andere Merkmale geben.
Die
Gleichberechtigung von Mann und Frau ist sicherzustellen durch Schaffung
gleicher Lebensbedingungen im öffentlichen und Privatbereich, bei kulturellen
Aktivitäten, in der Erziehung und Berufsausbildung, bei der Arbeit und dem
Gesundheitsschutz, bei der Einführung der Altersversorgung, durch die Schaffung
von Bedingungen, die Frauen ein Nebeneinander von Arbeit und Kindeserziehung
ermöglichen, beim Rechtsschutz und der materiellen und moralischen Unterstützung
von Mutter und Kind einschließlich der finanziellen Hilfe für schwangere Frauen
und Mütter.
Ein
Bürger der Ukraine soll nicht um die Staatsbürgerschaft und um das Recht
gebracht werden, seine Staatsbürgerschaft zu ändern.
Ein
Bürger der Ukraine soll nicht aus der Ukraine ausgewiesen oder an einen anderen
Staat übergeben werden.
Die
Ukraine garantiert Sorge und Schutz ihrer Bürger auch außerhalb der
Landesgrenzen.
Ausländer
und staatenlose Personen, die sich legal in der Ukraine aufhalten, genießen
dieselben Rechte und Freiheiten und tragen auch dieselben Pflichten wie Bürger
der Ukraine mit den von der Verfassung, Gesetzen oder internationalen Verträgen
der Ukraine eingeführten Ausnahmen.
Ausländern
und staatenlosen Personen kann auf Grundlage eines Gesetzes Asyl gewährt
werden.
Jede
Person hat das unveräußerliche Recht auf Leben.
Niemand
soll beliebig um sein Leben gebracht werden. Die Pflicht des Staates ist der
Schutz des menschlichen Lebens.
Jeder
hat das Recht, sein Leben und seine Gesundheit sowie das Leben und die
Gesundheit anderer Personen gegen gesetzeswidrige Übergriffe zu schützen.
Jeder
hat das Recht auf Anerkennung seiner Würde.
Niemand
soll Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder
Strafe unterzogen werden, die seine Würde verletzt.
Keine
Person soll medizinischen, wissenschaftlichen oder anderen Versuchen ohne
seiner freien Zustimmung unterzogen werden.
Jede
Person hat das Recht auf Freiheit und die persönliche Unverletzlichkeit.
Niemand
soll festgenommen oder unter Aufsicht gehalten werden außer bei Vorliegen einer
nachvollziehbaren, auf der Grundlage und in Einklang mit den Gesetzen stehenden
Gerichtsentscheidung.
Im
Fall einer dringenden Notwendigkeit der Verbrechensverhinderung oder
Verbrechensbeendigung, können vom Gesetz bevollmächtigte Körperschaften eine
Person vorbeugend unter Arrest stellen, wobei die Gründe hierfür von einem
Gericht innerhalb von zweiundsiebzig Stunden nach Festnahme überprüft werden
müssen. Die festgenommene Person soll sofort freigelassen werden, wenn nicht
innerhalb von zweiundsiebzig Stunden ab dem Moment der Festnahme eine
substantiierte und die Festnahme legitimierende Gerichtsentscheidung vorliegt.
Jedem,
der festgenommen oder aufgehalten worden ist, sollen ohne Verzögerung die
Gründe für seine Verhaftung oder Festnahme mitgeteilt werden sowie Belehrungen
über seine Rechte einschließlich des Rechtes auf eigene Verteidigung sowie die
Einschaltung eines Verteidigers erteilt werden.
Jeder
Inhaftierte hat das Recht, die Rechtsmäßigkeit seiner Inhaftierung jederzeit
durch das Gericht überprüfen zu lassen.
Verwandte
einer festgenommenen oder aufgehaltenen Person sollen sofort über deren
Verhaftung oder Festnahme informiert werden.
Die
Unverletzlichkeit der Wohnung wird garantiert.
Das
Eindringen in die Wohnung oder den anderen Besitz einer Person oder die
Durchsuchung dieser Objekte dürfen nur auf Grundlage einer substantiierten
Gerichtsentscheidung erfolgen.
In
dringenden Fällen, zum Schutz von Menschenleben oder von Besitz oder in
direkter Verfolgung einer der Begehung einer Straftat verdächtigen Person, darf
das Gesetz auch eine andere Vorgehensweise gestatten.
Artikel
31
Die
Privatsphäre bei Korrespondenz, Telefongesprächen, Telegraphen- und anderer
Korrespondenz sollen jeder Person garantiert werden. Ausnahmen sollen nur von
Gerichten in Fällen zugelassen werden, die vom Gesetz vorgegeben sind, um
Verbrechen zu verhindern oder die Wahrheit während der Untersuchung von
Strafdelikten zu bestimmen, wenn Informationen nicht anderweitig erlangt werden
können.
Artikel
32
Eine
Einmischung in die Privatsphäre einer Person oder dessen Familienleben ist
außer in den von der Verfassung der Ukraine bestimmten Fällen verboten.
Erwerb,
Lagerung, Verwendung und Verbreitung von vertraulicher Information über eine
Person ohne dessen Zustimmung ist außer in den vom Gesetz bestimmten Fällen
nicht zulässig. Das Gesetz darf Ausnahmen nur aus Gründen der nationalen
Sicherheit, des ökonomischen Wohls und der Wahrung der Menschenrechte zulassen.
Jeder Bürger hat das Recht, sich bei den Staatskörperschaften, den Behörden der
lokalen Selbstverwaltung, Agenturen und Organisationen nach über ihn erlangte
Informationen zu erkundigen, außer in den Fällen von Staats- oder anderen, vom
Gesetz geschützten Geheimnissen.
Jede
Person hat das Recht, für sich und seine Familie eine Gerichtsverhandlung zur
Prüfung der Falschheit von ihm erlangter oder benutzter Informationen zu
verlangen. Ebenso kann die Beschlagnahme solcher Informationen sowie Ersatz für
den hierdurch entstandenen materiellen und moralischen Schaden sowie
Unterlassung der Verbreitung falscher Informationen verlangt werden.
Artikel
33
Die
Bewegungsfreiheit, freie Wahl des Wohnortes sowie das Recht zum Verlassen der
Ukraine werden gewährleistet, sofern keine gesetzlich festgelegten Ausnahmen
vorliegen. Ein Bürger der Ukraine darf nicht des Rechts zur jederzeitigen
Rückkehr in die Ukraine beraubt werden.
Artikel
34
Das
Recht auf Gedanken- und Ausdrucksfreiheit sowie das Recht auf Meinungs- und
Glaubensfreiheit wird jeder Person garantiert.
Jede
Person hat das Recht auf freien Erwerb, Speicherung, Gebrauch und Weitergabe
von Informationen in schriftlicher und mündlicher oder anderer von ihm gewählter
Form.
Die
Ausübung dieses Rechts darf durch Gesetz in den Fällen des Interesses der
Bewahrung nationaler Sicherheit, territorialer Integrität oder der öffentlichen
Ordnung mit dem Ziel beschränkt werden, Störungen oder Verbrechen, die
Gefährdung der Gesundheit, des Rufs oder der Rechte anderer Personen oder den
Mißbrauch vertraulich erhaltener Informationen zu verhindern oder den Schutz
der Autorität und Unvoreingenommenheit der Justiz zu schützen.
Artikel
35
Jede
Person hat das Recht auf Freiheit des Aussehens und der Religion. Dieses Recht
schließt die Freiheit der Religionsausübung wie auch der Nichtausübung der
Religion ein sowie das Recht auf unbehinderte Ausübung religiöser Kulte und
Rituale ohne jede Behinderung in Gemeinschaft oder allein.
Dieses
Recht darf nur durch Gesetz und nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung,
Gesundheit und Moral der Bevölkerung oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten
anderer Menschen eingeschränkt werden. Die Kirche und religiöse Organisationen
in der Ukraine sind vom Staat getrennt; die Schulen sind von der Kirche
getrennt. Eine Staatsreligion gibt es nicht. Keine Person darf wegen religiösen
Überzeugungen von seinen staatlichen und gesetzlichen Pflichten befreit werden.
Sofern der Militärdienst den religiösen Überzeugungen des Bürgers widerspricht,
soll diese Pflicht durch eine unmilitärischen Ersatzdienst ersetzt werden.
Artikel
36
Bürger
der Ukraine haben das Recht auf Mitgliedschaft in politischen Parteien und
öffentlichen Organisationen sowie auf Ausübung und Schutz ihrer Rechte und
Freiheiten und Befriedigung politischer, wirtschaftlicher, sozialer,
kultureller und anderer Interessen. Das Gesetz darf Ausnahmen aus Interessen
nationaler Sicherheit sowie zur Bewahrung der öffentlichen Ordnung und des
Gesundheitsschutzes der Bevölkerung sowie der Rechte und Interessen anderer
Leute zulassen.
Politische
Parteien in der Ukraine sollen helfen, den politischen Willen von Bürgern zu
formen und auszudrücken und an Wahlen teilnehmen. Nur Bürger der Ukraine dürfen
Mitglieder von politischen Parteien sein. Einschränkungen der Mitgliedschaft in
politischen Parteien dürfen ausschließlich von dieser Verfassung und Gesetzen
der Ukraine zugelassen werden. Bürger haben das Recht auf Teilhabe an
Gewerkschaften zur Wahrung ihrer Arbeit sowie sozialer und ökonomischer Rechte
und Interessen. Gewerkschaften sollen öffentliche Organisationen zur
Vereinigung von Bürgern gleichen Interesses gemäß der Art ihrer beruflichen
Tätigkeit sein. Gewerkschaften dürfen ohne vorherige Genehmigungen auf der
Basis freier Wahlen ihrer Mitglieder gegründet werden. Alle Gewerkschaften
haben gleiche Rechte. Einschränkungen der Mitgliedschaft in Gewerkschaften
dürfen ausschließlich von dieser Verfassung und Gesetzen der Ukraine
vorgenommen werden.
Keine
Person darf gezwungen werden, sich irgendeiner Verbindung von Bürgern
anzuschließen; niemand darf wegen Mitgliedschaft in einer politischen Partei
oder öffentlichen Organisationen in seinen Rechten beeinträchtigt werden.
Alle
Zusammenschlüsse von Bürgern sind vor dem Gesetz gleich.
Artikel
37
Die
Schaffung und Aktivität von politischen Parteien und öffentlicher
Organisationen, deren Programme oder Aktionen auf die Abschaffung der Freiheit
der Ukraine, der gewaltsamen Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung oder
Souveränität und territorialen Integrität des Staates, dem Aushöhlen seiner
Sicherheit, der ungesetzlichen Beseitigung der Staatsmacht, der
Kriegspropaganda, der Gewalttätigkeit, der Verbreitung von ethnischem,
rassischen und religiösem Haß sowie der Verletzung der Menschenrechte,
Freiheiten oder der öffentlichen Gesundheit der Bevölkerung ausgerichtet sind,
wird verhindert. Politische Parteien und öffentliche Organisationen dürfen
keine paramilitärischen Formierungen haben.
Es
ist verboten, Aktivitäten organisatorischer Strukturen politischer Parteien in
den Körperschaften der Exekutive, der Rechtsprechung oder den
Exekutivkörperschaften der lokalen Selbstverwaltung einzusetzen oder
hinauszutragen; dies gilt ebenso im Militärbereich wie bei den staatseigenen
Unternehmen, Erziehungsinstitutionen und anderen staatlichen Behörden und
Organisationen.
Ein
Verbot der Aktivität bürgerlicher Zusammenschlüsse darf nur fristgemäß durch
Gesetz erfolgen.
Artikel
38
Bürger
haben das Recht auf Mitwirkung in staatlichen Angelegenheiten, bei allen
ukrainischen und lokalen Volksabstimmungen sowie auf aktives und passives
Wahlrecht bezüglich der Körperschaften des Staates und der lokalen
Selbstverwaltung.
Bürger
haben das gleiche Recht auf Zugang zum Staatsdienst und dem Dienst in den
Körperschaften der lokalen Selbstverwaltung.
Artikel
39
Bürger
haben das Recht, sich friedlich ohne Waffen zu versammeln und Versammlungen,
Treffen, Märsche und Demonstrationen nach korrekter vorheriger Benachrichtigung
der Körperschaften der Staatsgewalt oder der lokalen Selbstverwaltung
abzuhalten. Einschränkungen dieser Rechte dürfen von Gerichten unter Beachtung
des Gesetzes und nur zwecks Bewahrung des Interesses der nationalen Sicherheit
und der öffentlichen Ordnung vorgenommen werden, um Störungen oder Straftaten
zu verhindern oder die Gesundheit der Bevölkerung oder die Rechte und
Freiheiten anderer Menschen zu schützen.
Artikel
40
Alle
Personen haben das Recht, ihre individuell oder kollektiv verfassten Appelle
oder persönliche Begehren den Körperschaften der Staatsgewalt, den Behörden der
lokalen Selbstverwaltung und Beamten dieser Körperschaften vorzutragen, welche
diese prüfen und substantiierte Antworten innerhalb der gesetzlich
vorgeschriebenen Frist besorgen.
Artikel
41
Jede
Person hat das Recht, eigenen Besitz zu haben, zu verwenden und zu verwalten
und die Früchte seiner intellektuellen und kreativen Tätigkeit zu ziehen.
Das
Recht auf Privateigentum darf im Rahmen des gesetzlich bestimmten Vefahrens
ausgeübt werden. Um ihre Bedürfnisse zu erfüllen, können Bürger Objekte des
Rechts des staatlichen- und lokalen Eigentums gemäß der bestehenden Gesetze
verwenden.
Keine
Person darf des Rechts auf Eigentums gesetzwidrig beraubt werden. Das Recht auf
privates Eigentums ist unverletzlich. Der Entzug dieses Rechts des
Privateigentums darf nur ausnahmsweise im öffentlichen Interesse vorgenommen
werden, und zwar auf Grundlage und in Einklang mit einem vom Gesetz
geschaffenen Verfahren, welches die vorherige Entschädigung des Verkehrswertes
regelt. Der gewaltsame Entzug solcher Rechte gegen Verkehrswerterstattung darf
nur unter Geltung des Kriegsrechts oder bei Staatsnotstand erfolgen.
Besitz
darf nur auf Grundlage eines gesetzlich beschriebenen Verfahrens durch ein
Gerichtsurteil beschlagnahmt werden.
Durch den Gebrauch des Eigentums dürfen keine Rechte, Freiheiten oder die Würde
anderer Bürger, Gemeinschaftsinteressen, die Umwelt oder die natürliche
Eigenart des Landes verletzt werden.
Artikel
42
Jede
Person hat das Recht, nicht vom Gesetz verbotene geschäftliche Aktivitäten
durchzuführen.
Geschäftsaktivitäten
von Abgeordneten und Beamten von staatlichen und kommunalen Körperschaften
sollen durch Gesetz beschränkt werden. Der Staat soll den Schutz der Konkurrenz
bei Geschäftsaktivitäten sicherstellen. Der Missbrauch einer Monopolstellung
auf dem Markt und die gesetzeswidrige Einschränkung von Konkurrenz sowie
unfairer Wettbewerb sind nicht erlaubt. Arten und Grenzen des Monopols werden
vom Gesetz bestimmt. Der Staat schützt die Rechte von Verbrauchern und
beaufsichtigt die Qualität und Sicherheit von Produkten und aller Arten von
Diensten und Arbeiten und unterstützt die Tätigkeit der öffentlichen
Organisationen zum Schutz der Verbraucher.
Artikel
43
Jede
Person hat das Recht auf Arbeit einschließlich der Gelegenheit, den eigenen
Lebensunterhalt nach der vom ihm frei ausgesuchten Arbeit zu verdienen.
Der
Staat soll Bedingungen für die umfassende Ausführung des Rechts auf Arbeit
schaffen; und zwar durch die Garantie von Chancengleichheit bei der Auswahl des
Berufes und der Arbeit sowie durch Programme zur Berufsbildung, Ausbildung und
Umschulung von Personal entsprechend der sozialen Notwendigkeit.
Die
Zwangsarbeit ist verboten. Militär- oder Ersatzdienst sowie Strafarbeit
aufgrund eines Gerichtsurteils oder im Rahmen des Kriegsrechts oder eines
Staatsnotstands gelten nicht als Zwangsarbeit.
Jede
Person hat das Recht auf korrekte, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sowie
den gesetzlich eingeführten Mindestlohn. Die Verwendung der Arbeit von Frauen
und Minderjährigen bei gesundheitsgefährdenden Arbeiten ist verboten.
Der
Schutz vor ungesetzlichen Entlassungen wird den Bürgern garantiert.
Das
Recht auf Erhalt einer zeitnahen Vergütung wird vom Gesetz gewährleistet.
Artikel
44
Personen,
die arbeiten, haben zum Schutz ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen
das Streikrecht. Das Verfahren zur Ausübung dieses Rechts soll vom Gesetz unter
Beachtung der nationalen Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Rechte und
Freiheiten anderer Leute eingeführt weden. Keine Person soll gezwungen werden,
an einem Streik teil- oder nicht teilzunehmen. Ein Streikverbot darf nur
aufgrund eines Gesetzes erfolgen.
Artikel
45
Jeder
Arbeitnehmer hat das Recht auf Ruhezeiten. Dieses Recht wird durch wöchentliche
Ruhetage und bezahlten Jahresurlaub sowie Reduzierung der Arbeitsstunden für
bestimmte Berufe und Produktionszweige sowie der Begrenzung nächtlicher Arbeit
gewährleistet. Die Höchstarbeitszeit, die minimalen Ruhezeiten, die
Jahresurlaubsvergütung, Bestimmung freier Tage sowie die weiteren Bedingungen
der Ausübung dieses Rechts werden durch Gesetz bestimmt.
Artikel
46
Bürger
haben das Recht auf sozialen Schutz, welcher Sicherheit bei vollständiger,
teilweiser oder kurzfristiger Behinderung, Verlust des Ernährers,
unverschuldeter Beschäftigungslosigkeit sowie im Alter und in anderen
gesetzlich vorgestellten Fällen bietet.
Dieses
Recht wird durch die durch Versicherungsbeiträge von Bürgern, Unternehmen,
Agenturen, Organisationen, Haushalts- und anderen Quellen der sozialen
Wohlfahrt finanzierte obligatorische staatliche Arbeitslosenversicherung sowie
die Errichtung eines staatseigenen Netzwerkes kommunaler und privater
Institutionen für die Pflege der Behinderten gewährleistet. Renten, andere
Arten von Sozialversicherungszahlungen und Hilfen, die die Hauptquelle der
Existenz sind, sorgen für einen Lebensstandard, der nicht unter dem gesetzlich
bestimmten Existenzminimum liegt.
Artikel
47
Jede
Person hat das Recht auf eine Wohnung. Der Staat schafft die Bedingungen, unter
denen jeder Bürger in der Lage sein soll, Wohnraum zu bauen, in Eigentum zu
erwerben oder zu mieten. Der Staat und die Körperschaften der lokalen
Selbstverwaltung sollen Bürgern, die sozialen Schutz benötigen, freie oder
bezahlbare Unterkunft in Einklang mit den Gesetzen besorgen. Keine Person soll
mit Gewalt um sein Wohnrecht gebracht werden außer in den Fällen eines
gesetzlich ergangenen Gerichtsurteils.
Artikel
48
Jede
Person hat das Recht auf ausreichenden Lebensunterhalt für sich und seine
Familie unter Einschluß ausreichender Nahrung, Kleidung und Unterbringung.
Artikel
49
Jede
Person hat das Recht auf Gesundheitsschutz, medizinische Hilfe und eine
Krankenversicherung. Der Gesundheitsschutz wird durch staatliche Finanzierung
und die Auflegung von Programmen sozialer, ökonomischer, medizinischer,
sanitärer Gesundheits- und Vorbeugeprogramme abgesichert. Der Staat schafft die
Bedingungen für die medizinische Versorgung, welche für Bürger wirksam und
finanzierbar ist. Die medizinische Hilfe in den staatseigenen und kommunalen
Gesundheitseinrichtungen ist kostenlos; das vorhandene Netzwerk solcher
Institutionen soll nicht reduziert werden. Der Staat soll helfen,
Vertragseinrichtungen unabhängig von der Person des Rechtsträgers zu entwickeln.
Der
Staat soll für die Entwicklung der Körperkultur und des Sports sowie für
Heilung und öffentliches Wohlergehen sorgen
Artikel
50
Jede
Person hat das Recht auf eine sichere und gesunde Umwelt sowie Schadensersatz
für die gewaltsame Verletzung dieses Rechts.
Das
Recht des Zugangs zu Informationen über den Zustand der Umwelt sowie die
Qualität von Nahrungsmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs ist ebenso
gewährleistet wie die Verbreitung dieser Informationen. Keine Person soll
solche Information geheimhalten.
Artikel
51
Die
Eheschließung beruht auf einer freien Entscheidung von Mann und Frau. Ehegatten
haben die gleichen Rechte und Pflichten in Ehe und Familie. Eltern sollen ihre
Kinder bis zum Eintritt der Volljährigkeit unterstützen. Volljährige Kinder
haben sich um ihre hilfsbedürftigen Eltern zu kümmern. Familie, Kindheit,
Mutterschaft und Vaterschaft werden vom Staat geschützt.
Artikel
52
Kinder
sind, unabhängig von ihrer Herkunft, Ehelichkeit oder Nichtehelichkeit, gleich.
Ausnutzung von Kindern oder Gewalt gegen Kinder werden nach dem Strafgesetz
verfolgt.
Der
Staat soll Waisen und Kinder ohne Elternschutz pflegen. Er fördert das
Kindeswohl und unterstützt die Kinderwohlfahrt.
Artikel
53
Jede
Person hat das Recht auf Bildung.
Die
Allgemeinerziehung ist obligatorisch. Der Staat garantiert die Verfügbarkeit
und Kostenfreiheit für die Vorschule, die Allgemeinschule, Berufsschule, die
weiterführende Ausbildung in staatseigenen und kommunalen
Bildungsinstitutionen. Der Staat sorgt für die Vielfältigkeit des Schulwesens
und garantiert die staatliche Schulbildung sowie die Privilegien für Schüler
und Studenten.
Bürger
haben das Recht auf Erlangen einer höheren Ausbildung in geeigneter Weise
sowohl in staatlichen wie auch in lokalen Erziehungseinrichtungen.
Das
Recht, die einheimische Sprache in staatseigenen und
Gemeindebildungsinstitutionen zu nutzen oder zu studieren, wird den zu
nationalen Minderheiten gehörenden Bürgern garantiert. Ensprechendes gilt für
national-kulturelle Gemeinschaften.
Artikel
54
Die
Freiheit von literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher und technischer
Tätigkeit; der Schutz des geistigen Eigentums, des bürgerlichen Urheberrechts,
der moralischen und materiellen Interessen der Bürger, die sich aus den
verschiedenen Arten intellektueller Betätigung ergeben, wird den Bürgern
garantiert.
Jeder
Bürger hat das Recht auf Verwertung seiner intellektuellen kreativen Tätigkeit;
keine Person soll über die hieraus erzielten Ergebnisse ohne Zustimmung des
Bürgers verfügen oder diese verbreiten, außer in den vom Gesetz vorgesehen
Fällen. Der Staat soll die Entwicklung der Wissenschaft fördern und stellt
wissenschaftliche Beziehungen zwischen der Ukraine und der internationalen
Gemeinschaft her.
Das
kulturelle Erbe soll vom Gesetz geschützt werden.
Der
Staat soll historische Denkmäler und andere Objekt kulturellen Werts erhalten
sowie Maßnahmen ergreifen, um die sich in anderen Ländern befindlichen
kulturellen Werte des Volkes zurückzuholen.
Artikel
55
Rechte
und Freiheiten von Personen und Bürgern werden von den Gerichten geschützt.
Das
Klage- und Anfechtungsrecht gegen Entscheidungen, Handlungen oder
Unterlassungen der Körperschaften der staatlichen Gewalt, der kommunalen
Selbstverwaltung oder deren Beamten wird jeder Person garantiert.
Jede
Person hat das Recht, zum Schutz seiner Rechte den Bevollmächtigten des
obersten Parlaments der Ukraine für Menschenrechte anzurufen.
Jede
Person hat das Recht, sich zum Schutz seiner Freiheiten und Rechte aller
nationalen Verteidigungsmittel zu bedienen; jede Person darf sich an zuständige
internationale Gerichtshöfe oder zuständige Körperschaften der internationalen
Organisationen wenden, in welchen die Ukraine Mitglied oder Partei ist.
Jede
Person hat das Recht, alle legalen Maßnahmen gegen Verletzungen seiner
Grundrechte oder Freiheiten einzusetzen.
Artikel
56
Jede
Person hat das Recht auf Ersatz seiner materiellen und immateriellen Schäden,
die als Folge ungesetzlicher Entscheidungen oder Fehlern bei Ausübung der
Amtstätigkeit der staatlichen Körperschafen oder der Körperschaften der lokalen
Selbstverwaltung entstehen.
Artikel
57
Das
Recht, seine eigenen Rechte zu kennen, wird jeder Person garantiert.
Die
Bevölkerung wird über Gesetze und andere normative und legale Akte, welche die
Bürgerrechte und Pflichten betreffen, im Rahmen eines gesetzlich
vorgeschriebenen Verfahrens informiert. Gesetze, die unter Verletzung dieser
Handlungen und dieses Verfahrens vorgenommen werden, werden als ungültig
betrachtet.
Artikel
58
Gesetze
und andere normative und legale Akte dürfen nicht rückwirkend sein; außer in
den Fällen der Linderung oder des Abbruchs.
Keine
Person darf für Taten verurteilt werden, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nicht
strafbar waren.
Artikel
59
Jede
Person soll das Recht auf Rechtsschutz haben. In vom Gesetz geregelten Fällen
soll die Hilfe kostenlos sein. Jede Person hat das Recht, einen Verteidiger
seines Vertrauens frei zu wählen.
In
der Ukraine handelt die Anwaltschaft zur Verteidigung des Rechts gegen Anklagen
und leistet gesetzliche Hilfe in den vor Gericht und staatlichen Körperschaften
zu entscheidenden Fällen.
Artikel
60
Keine
Person muß offensichtlich strafbare Anweisungen oder Aufträge ausführen. Die
Erteilung offensichtlich strafbarer Anweisungen oder Aufträge zieht gesetzliche
Verantwortung nach sich.
Artikel
61
Keine
Person darf zweimal für denselben Verstoß verurteilt werden. Die gesetzliche
Verantwortung einer Person wird individuell betrachtet.
Artikel
62
Eine
Person wird so lange als unschuldig eines Verbrechens und nicht strafwürdig
betrachtet, bis ihre Schuld im Rahmen eines gesetzlichen Verfahrens durch ein
Gerichtsurteil festgestellt worden ist. Keine Person muß die Unschuld an einer
Straftat beweisen. Beschuldigungen dürfen nicht auf illegal erhaltenen Beweisen
oder Annahmen basieren. Alle eingeführten Zweifel betreffend der Schuld einer
Person sollen zu deren Gunsten gelten. Wird ein Gerichtsurteil als ungesetzlich
aufgehoben, hat der Staat Schadensersatz materieller und immaterieller Art für
die Folgen der grundlosen Verurteilung zu leisten.
Artikel
63
Jede
Person hat das Recht, in gegen sie, ihre vom Gesetz bestimmten
Familienangehörigen oder Verwandten gerichteten Verfahren die Aussage und
Klärungen zu verweigern. Ein Verdächtigter, Beschuldigter oder Angeklagter hat
das Recht auf Verteidigung.
Ein
Verurteilter behält alle persönlichen Rechte und Freiheiten, sofern das Gericht
aufgrund gesetzlich eingeführter oder bestimmter Einschränkungen nicht etwas
anderes bestimmt.
Artikel
64
Verfassungsmäßige
Rechte und Freiheiten von Personen und Bürgern dürfen nicht beschränkt werden,
außer in den von der Verfassung der Ukraine vorgesehenen Fällen.
Bestimmte
Einschränkungen von Rechten und Freiheiten dürfen während der Geltung des
Kriegsrechts oder eines Staatsnotstandes vorgenommen werden; Grund und Dauer
dieser Einschränkungen müssen angegeben werden. Die in den Artikeln 24, 25, 27,
28, 29, 40, 47, 51, 52, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, dieser Verfassung
aufgeführten Rechte und Freiheiten dürfen nicht beschränkt werden.
Artikel
65
Die
Verteidigung des Vaterlandes, der Unabhängigkeit und territorialen Integrität
der Ukraine sowie die Achtung ihrer Staatssymbole gehört zu den Pflichten der
Bürger der Ukraine.
Die
Bürger absolvieren den Militärdienst gemäß den Gesetzen.
Artikel
66
Keine
Person darf die Natur oder das kulturelle Erbe beschädigen; jeder haftet für
die von ihm verursachten Schäden.
Artikel
67
Jede
Person hat Steuern und Abgaben gemäß des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens und
in der vom Gesetz festgelegten Höhe zu bezahlen. Alle Bürger sollen jährlich
durch die Abgabe von Steuererklärungen bei den zuständigen lokalen Behörden die
Besitz- und Einkommenssituation des vergangenen Jahres in Einklang mit dem
gesetzlich vorgesehenen Verfahren angeben.
Artikel
68
Jede
Person hat die Verfassung und die Gesetze der Ukraine strikt zu beachten;
niemand darf die Rechte und Freiheiten sowie die Ehre und Würde anderer
Menschen verletzen. Die Unkenntnis von Gesetzen befreit nicht von der
gesetzlichen Verantwortlichkeit.
Artikel 69
Der Wille des Volkes wird durch Wahlen, Volksabstimmungen und andere Formen der direkten Demokratie ausgedrückt.
Artikel
70
Bürger
der Ukraine, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben das aktive Wahlrecht.
Artikel
71
Die
bürgerlichen Wahlen von Körpern der Staatsgewalt und und der lokalen
Selbstverwaltung sollen frei und auf der Basis allgemeiner, gleicher,direkter
und freier Stimmabgaben erfolgen. Der freie Ausdruck des politischen Willens
wird den Wählern garantiert.
Artikel
72
Ein
landesweiter Volksentscheid wird vom Obersten Parlament der Ukraine oder dem
Präsidenten der Ukraine gemäß der durch diese Verfassung vorgenommenen
Kräftezuweisung angesetzt.
Der
landesweite Volkentscheid wird auf Initiative des Volkes und auf Antrag von
wenigstens 3 Millionen wahlberechtigten Bürgern der Uktraine angesetzt. Das
Begehren muß in wenigstens 2/3 der Landesregionen erfolgen und muß wenigstens
100.000 Unterschriften in jeder Region nachweisen.
Artikel
73
Angelegenheiten,
die Änderungen am Gebiet der Ukraine zum Ziel haben, werden ausschließlich
durch Volksentscheid entschieden.
Artikel
74
Volksentscheide
dürfen nicht in bezug auf Gesetzentwürfe in Angelegenheiten von Steuern,
Haushalt und Amnestien erfolgen.
Artikel 75
Das Parlament - die Oberste Rada der Ukraine-, ist die einzige Körperschaft gesetzgebender Gewalt in der Ukraine.
Artikel
76
Die
Oberste Rada der Ukraine besteht aus 450 Abgeordneten, die für eine Periode von
4 Jahren auf Grundlage allgemeiner, gleicher und direkter Stimmabgabe in
geheimen Wahlen bestimmt werden.
Ein
Abgeordneter muß Bürger der Ukraine sein und am Wahltag das 21. Lebensjahr
vollendet haben. Er muß über das aktive Wahlrecht verfügen und während der
vergangenen 5 Jahre seinen Wohnsitz in der Ukraine gehabt haben.
Ein
Bürger der Ukraine, der für die Begehung einer Straftat registriert worden ist
und diese Registrierung nicht im Rahmen des gesetzlichen Verfahrens erloschen
oder angefochten ist, darf nicht in die Oberste Rada der Ukraine gewählt
werden. Die Macht der Abgeordneten des Parlaments wird von der Verfassung und
den Gesetzen der Ukraine bestimmt.
Artikel
77
Regelmäßige
Wahlen für die Oberste Rada der Ukraine werden vom Präsidenten der Ukraine angesetzt
und am letzten Sonntag im März des vierten Jahres nach Einsetzung des alten
Parlaments abgehalten.
Außerplanmäßige
Wahlen für die Oberste Rada der Ukraine werden vom Präsidenten der Ukraine
angesetzt und innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung der Entscheidung
über die vorzeitige Auflösung der Obersten Rada durchgeführt.
Das
Verfahren der Abgeordnetenwahl wird vom Gesetz bestimmt.
Artikel
78
Die
Abgeordneten der Ukraine üben ihre Macht durchgehend aus.
Die
Abgeordneten der Ukraine dürfen kein anderes repräsentatives Mandat haben und
auch nicht im Staatsdienst beschäftigt sein.
Die
Unvereinbarkeit des Mandats mit anderen Aktivitäten wird durch das Gesetz näher
konkretisiert.
Artikel
79
Vor
der Annahme des Mandats sollen die Abgeordneten der Ukraine den folgenden Eid
in der Obersten Rada sprechen: "Ich schwöre Treue gegenüber der Ukraine.
Ich verpflichte mich zum Schutz der Souveränität und Unabhängigkeit der
Ukraine, der Sorge für das Landeswohl und das Wohlergehen der ukrainischen
Bevölkerung durch alle meine Taten. Ich schwöre, daß ich die Verfassung und die
Gesetze der Ukraine beachten und meine Pflichten im Interesse aller Landsleute
erfüllen werde“. Der Eid soll vom ältesten Abgeordneten der Ukraine vor der
ersten Sitzung der neuen Obersten Rada verlesen und von allen Abgeordneten
unterschrieben werden. Die Verweigerung des Eides führt zum Verlust des
Mandats. Die Abgeordnetenrechte entstehen mit Ablegen des Eides.
Artikel
80
Die
Immunität der Abgeordneten der Ukraine wird garantiert.
Kein
Abgeordneter darf für eine Handlung bestraft oder verfolgt werden, die er in
Ausübung seines Mandats vorgenommen hat; anderes gilt nur in Fällen von
Beleidigung oder Verleumdung.
Die
Abgeordneten der Ukraine dürfen ohne Zustimmung der Obersten Rada nicht strafrechtlich
verfolgt, festgenommen oder verhaftet werden.
Artikel
81
Der
Status der Abgeordneten endet regelmäßig mit der Legislaturperiode der Obersten
Rada der Ukraine.
Anderes
gilt in folgenden Fällen:
1) bei freiem Mandatsverzicht
2) bei Verhängung eines rechtskräftigen Schuldspruches gegen den Abgeordneten
3) wenn das Gericht seine Unfähigkeit oder das Fehlen ohne bekannten Grund feststellt
4) Beendigung seiner Staatsbürgerschaft oder dauerhafte Wohnsitzbegründung in einem anderen Land
5) bei Tod des Abgeordneten.
Die Mehrheit der verfassungsmäßigen Mitglieder der Obersten Rada muß der vorzeitigen Beendigung des Mandats zustimmen. Bei Nichtbeachtung der Unverträglichkeit des Mandats mit anderen Tätigkeiten beschließt das Gericht auf Grundlage eines Gesetzes die vorzeitige Beendigung des Mandats.
Artikel
82
Die
Oberste Rada der Ukraine wird in ihren Sitzungen tätig. Die Oberste Rada hat
Beschlußkraft bei Anwesenheit von wenigstens 2/3 ihrer gewählten Mitglieder.
Die Oberste Rada der Ukraine soll nicht später als dreißig Tage nach
offizieller Verkündung des Wahlergebnisses zusammentreten.
Die
erste Sitzung der Obersten Rada der Ukraine wird vom ältesten Abgeordneten
eröffnet. Die Arbeitsweise der Obersten Rada der Ukraine wird durch die
Verfassung der Ukraine und das Gesetz über die Arbeit der Obersten Rada der
Ukraine bestimmt.
Artikel
83
Ordentliche
Sitzungen der Obersten Rada der Ukraine sollen am ersten Dienstag im Februar
und dem ersten Dienstag des Septembers eines jeden Kalenderjahres beginnen.
Außergewöhnliche
Sitzungen der Obersten Rada der Ukraine werden unter Angabe der detaillierten
Tagesordnung vom Vorsitzenden der Obersten Rada der Ukraine auf Antrag von
nicht weniger als 1/3 der verfassungsmäßigen Mitglieder der Obersten Rada der
Ukraine oder des Präsidenten der Ukraine einberufen.
Bei
Geltung des Kriegsrechts oder im Falle des Staatsnotstandes tritt die Oberste
Rada der Ukraine innerhalb von zwei Tagen ohne Einberufung zusammen.
Wenn
die Legislaturperiode der Obersten Rada der Ukraine während der Geltung des
Kriegsrechts oder Staatsnotstandes endet, wird diese bis zum ersten
Zusammentreffen in der ersten Sitzung der Obersten Rada der Ukraine nach
Aufhebung oder Beendigung des Kriegsrechts oder Staatsnotstandes verlängert.
Artikel
84
Die
Sitzungen der obersten Rada der Ukraine sind öffentlich. Nichtöffentliche
Sitzungen werden auf Antrag der Mehrheit der verfassungsmäßigen Mitglieder der
Obesten Rada der Ukraine abgehalten.
Entscheidungen
der Obersten Rada der Ukraine fallen ausschließlich in Plenarsitzungen durch
Abstimmung. Die Abstimmungen in den Sitzungen der Obersten Rada der Ukraine
erfolgen durch die Abgeordneten persönlich.
Artikel
85
Die
Oberste Rada der Ukraine ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
1) Einführung von Änderungen zur Verfassung innerhalb des in Abschnitt XIII dieser Verfassung vorgesehen Verfahrens;
2) die Ausrufung der landesweiten Volksabstimmung im Rahmen des Artikels 73 dieser Verfassung;
3) Verabschiedung von Gesetzen;
4) die Verabschiedung des Staatshaushaltes der Ukraine sowie die Annahme von Änderungen hierzu; die Überwachung der Ausführung des Staatshaushaltes sowie das Treffen von Entscheidungen über die Art seiner Ausführung;
5) die Bestimmung der Richtlinien innerer und auswärtiger Politik;
6) die Genehmigung staatlicher Programme über die wirtschaftliche, wissenschaftliche, technische, soziale und nationale Entwicklung und den Schutz der Umwelt;
7) der Aufruf zur Wahl des Präsidenten der Ukraine innerhalb der von dieser Verfassung festgelegten Fristen;
8) die Anhörung der jährlichen und außerordentlichen Berichte des Präsidenten der Ukraine zur inneren und äußeren Situation der Ukraine;
9) die Erklärung von Krieg und Frieden auf Initiative des Präsidenten der Ukraine sowie die Genehmigung von Entscheidungen des Präsidenten über den Einsatz der Streitkräfte der Ukraine und anderer militärischer Formationen im Falle einer militärischen Aggression gegen die Ukraine;
10) die Amtsenthebung des Präsidenten der Ukraine aufgrund des in Artikel 111 dieser Verfassung vorgesehenen Verfahrens;
11) die Festlegung der Richtlinien zur Arbeitsweise des Ministerkabinetts der Ukraine;
12) die Genehmigung der Ernennung des von dem Präsidenten der Ukraine vorgeschlagenen Ministerpräsidenten;
13) die Überwachung der Verfassungsmäßigkeit der Handlungen des Ministerkabinetts der Ukraine;
14) die Genehmigung von Entscheidungen über die Gewährung von Darlehen und Wirtschaftshilfe an andere Staaten und internationale Organisationen sowie die Beaufsichtung der Verwendung von außerplanmäßigen Mitteln, welche die Ukraine von anderen Staaten, Banken und finanziellen Organisationen erhalten hat;
15) die Ernennung und Entfernung von Ämtern sowie die Überprüfung solcher Ernennungen oder Entfernungen gemäß den Bestimmungen dieser Verfassung
16) die Ernennung und Entlassung des Vorsitzenden sowie der Mitglieder der Haushaltsprüfungskommission;
17) die Ernennung und Entlassung der Vertreter der Obersten Rada im Rat zur Überwachung der Menschenrechte sowie die Annahme des Jahresberichts über die Überwachung und des Schutzes der Menschenrechte und Freiheiten in der Ukraine;
18) die Ernennung und Entlassung des Präsidenten der Nationalbank der Ukraine auf Vorschlag des Präsidenten der Ukraine;
19) die Ernennung und Entlassung der Hälfte der Mitglieder des Rats der Nationalbank der Ukraine;
20) die Ernennung und Entlassung der Hälfte der Mitglieder des nationalen Rundfunk- und Fernsehrats der Ukraine;
21) die Ernennung und Entlassung der Mitglieder der Zentralen Wahlkommission auf Vorschlag des Präsidenten der Ukraine;
22) die Genehmigung der allgemeinen Struktur und Kampfstärke sowie die Bestimmung der Funktionen der bewaffneten Streitkräfte der Ukraine, des Sicherheitsdienstes der Ukraine sowie anderer militärischer Formationen, welche in Einklang mit den Gesetzen der Ukraine sowie dem Innenminister eingesetzt worden sind.
23) die Genehmigung von Entscheidungen über Militärhilfe an andere Staaten, die Entsendung von Einheiten der bewaffneten Streitkräfte der Ukraine in andere Länder oder die Genehmigung der Stationierung fremder Streitkräfte auf dem Boden der Ukraine;
24) die Genehmigung der Ernennung und Entlassung des Vorsitzenden des Antimonopolausschusses der Ukraine, des Vorsitzenden des staatlichen Immobilienfonds der Ukraine sowie des Vorsitzenden des Rundfunk- und Fersehausschusses durch den Präsidenten der Ukraine;
25) die Genehmigung der Einsetzung des Generalstaatsanwaltes der Ukraine durch den Präsidenten der Ukraine sowie die Feststellung des fehlenden Vertrauens zum Generalstaatsanwaltes, welche zur Entlassung aus seinem Amt führt;
26) die Ernennung von 1/3 der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes der Ukraine;
27) die Wahl von Richtern auf Lebenszeit;
28) die Auflösung der Obersten Rada der Autonomen Republik Krim, sofern der Verfassungsgerichtshof der Ukraine Verstöße dieser gegen die Verfassung oder Gesetze der Ukraine festgestellt hat; unter gleichzeitiger Ansetzung außerordentlicher Wahlen zur Obersten Rada der Autonomen Republik Krim;
29) die Festlegung und Auflösung von Distrikten, die Einrichtung und Veränderung der Grenzen von Distrikten und Städten, die Ernennung von Wohnbereichen zu Städten sowie die Benennung und Umbennenung derselben;
30) die Einberufung ordentlicher und außerordentlicher Wahlen in den Körperschaften der lokalen Selbstverwaltung;
31) die Genehmigung der Anordnungen des Präsidenten der Ukraine zur Einführung des Kriegsrechts oder Ausrufung des Staatsnotstandes der Ukraine oder bestimmter Gebiete der Ukraine innerhalb einer Frist von zwei Tagen nach Erlaß dieser Anordnung; entsprechendes gilt für die Anordnungen zur totalen oder teilweisen Mobilisierung sowie zur Bezeichnung bestimmter Gebiete als Umweltnotstandszonen.
32) die Billigung und Beendigung der Wirksamkeit internationaler Abkommen der Ukraine innerhalb der vom Gesetz festgelegten Zeitspannen;
33) die parlamentarische Kontrolle innerhalb der von dieser Verfassung bestimmten Grenzen;
34) die Entscheidung, Anfragen an den Präsidenten der Ukraine zu richten, und zwar auf Anregung eines Abgeordneten, einer Gruppe von Abgeordneten oder eines Ausschusses der Obersten Rada der Ukraine, nachdem die Anregung von nicht weniger als 1/3 der verfassungsmäßigen Zahl der Obersten Rada der Ukraine unterstützt worden ist;
35) für die Ernennung und
Entlassung des Vorsitzenden der Obersten Rada der Ukraine; die Genehmigung des
Parlamentshaushaltes sowie der Struktur der Leitung des Parlaments;
36) die Genehmigung der Liste der nicht der Privatisierung zugänglichen Objekte des Staatseigentums sowie der Bestimmung der gesetzlichen Grundlagen der Beschlagnahme von Objekten des Privateigentums. Die Oberste Rada der Ukraine soll alle Aufgaben im Rahmen der Kompetenzzuweisung durch die Verfassung der Ukraine ausüben.
Artikel 86
Jeder Abgeordnete hat das Recht, während einer Sitzung der Obersten Rada der Ukraine Anfragen an die Körperschaften der Obersten Rada, das Ministerkabinett, die Vorsitzenden oder Köperschaften anderer staatlicher Behörden sowie der lokalen Selbstverwaltung sowie an die Direktoren von Unternehmen, Agenturen und andere in der Ukraine ansässige Organisationen zu richten; unabhängig ihrer Eingliederung oder Eigentümerstellung. Die Adressaten dieser Anfragen haben die Abgeordneten über die Ergebnisse und Antworten ihrer Anfragen zu informieren.
Artikel
87
Die
Oberste Rada der Ukraine darf auf Begehren von 1/3 der verfassungsmäßigen Zahl
der Abgeordneten dem Ministerkabinett die Haftungsverwantwortlichkeit
aussprechen und einen Beschluß über das Mißtrauen in das Ministerkabinett
aussprechen. Der Beschluß bedarf der Mehrheit der verfassungsmäßigen Zahl der
Abgeordneten der Obersten Rada der Ukraine. Das Verfahren darf nicht mehr als
einmal während einer ordentlichen Sitzung oder innerhalb eines Zeitraumes von
einem Jahr nach Billigung der Beschlüsse des Ministerkabinetts der Ukraine
durchgeführt werden.
Artikel
88
Die
Oberste Rada der Ukraine wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden der Obersten
Rada der Ukraine sowie dessen ersten und zweiten Stellvertreter und entlässt
diese.
Der Vorsitzende der Obersten Rada der Ukraine
1) leitet die Sitzungen der
Obersten Rada der Ukraine,
2) bereitet die Vorlagen und
Beschlüsse für die Behandlung durch die Oberste Rada der Ukraine vor,
3) unterzeichnet die von der
Obersten Rada der Ukraine verabschiedeten Gesetze;
4) vertritt die Oberste Rada der
Ukraine in Beziehung zu anderen staatlichen Körperschaften der Ukraine oder
ausländischen Körperschaften;
5) organisiert die Arbeit des Vorstandes der Obersten Rada der Ukraine. Der Vorsitzende der Obersten Rada der Ukraine soll seine Funktion in Einklang mit dieser Verfassung sowie dem gesetzlich eingeführten Verfahren bezüglich der Parlamentsarbeit ausführen.
Artikel 89
Die Oberste Rada der Ukraine genehmigt die Liste der Ausschüsse der Obersten Rada der Ukraine und wählt die Vorsitzenden dieser Ausschüsse.
Die
Ausschüsse der Obersten Rada der Ukraine befassen sich mit dem Entwurf von
Gesetzen und bereiten Vorgaben und Forderungen unter Beachtung der
Zuständigkeit der Obersten Rada der Ukraine vor.
Die
Oberste Rada der Ukraine kann zeitweise Sonderausschüsse für die Beratung
spezieller Themen und Forderungen innerhalb ihrer Kompetenz einsetzen.
Um
Untersuchungen in Angelegenheiten von sozialem Interesse auszuführen, setzt die
Obere Rada der Ukraine Untersuchungskommissionen ein, wenn dies von wenigstens
1/3 der verfassungsmäßigen Abgeordnetenzahl beantragt wird. Beschlüsse und
Vorschläge der Unterschungsausschüsse sind für Ermittlungen und Gerichte nicht
bindend. Die Einrichtung und die Arbeitsweise der regulären Ausschüsse sowie
der Unterschungsausschüsse der Obersten Rada der Ukraine werden durch das
Gesetz bestimmt.
Artikel
90
Die
Legislaturperiode der gewählten Obersten Rada enden am Tag der 1. Sitzung der
neuen Obersten Rada der Ukraine. Der Präsident der Ukraine kann die Oberste
Rada der Ukraine bereits früher auflösen, wenn die Sitzungen des neuen
Parlaments nicht innerhalb von dreißig Tagen stattfinden können. Die
Legislaturperiode einer Obersten Rada der Ukraine, welche in außerordentlichen
Wahlen nach vorzeitiger Beendigung einer Legislaturperiode durch den
Präsidenten der Ukraine gewählt worden ist, darf nicht vor Ablauf eines Jahres
seit dem Tage ihrer Wahl beendet werden.
Das
Ende der Legislaturperiode einer Obersten Rada der Ukraine darf nicht in die
letzten 6 Monate der Amtszeit eines Präsidenten der Ukraine fallen.
Die
Oberste Rada der Ukraine nimmt Gesetze, Entschlüsse und andere Akte durch die
Zustimmung der Mehrheit der Zahl seiner verfassungsmäßigen Mitglieder an; außer
in anderen, in dieser Verfassung erwähnten Fällen.
Artikel
92
Folgende
Angelegenheiten werden ausschließlich durch die Gesetze der Ukraine geregelt:
Folgende
Angelegenheiten werden ausschließlich durch ein Gesetz der Ukraine eingebracht:
Die
Amnestie wird durch ein Gesetz der Ukraine festgelegt.
Das
Recht auf Gesetzesinitiativen in der Obersten Rada steht dem Präsidenten der Ukraine,
den Abgeordneten der Obersten Rada, dem Ministerkabinett der Ukraine sowie der
Nationalbank der Ukraine zu.
Die
durch den Präsidenten der Ukraine als nicht verschiebbar definierten Gesetze
sind unter bevorzugter Behandlung aus dem Turnus der Obersten Rada der Ukraine
herauszuhalten.
Der
Vorsitzende der Obersten Rada der Ukraine unterzeichnet die Gesetze und leitet
sie ohne Verzögerung an den Präsidenten der Ukraine weiter.
Innerhalb
von fünfzehn Tagen nach Erhalt unterzeichnet der Präsident der Ukraine das
Gesetz und bringt es zur Ausführung und Veröffentlichung. Statt dessen kann er
es auch an die Oberste Rada der Ukraine mit substantiierten und formulierten
Vorschlägen für die Neuberatung zurückgeben.
Gibt
der Präsident der Ukraine das Gesetz nicht innerhalb der genannten Frist an die
Oberste Rada zurück, wird von einer Genehmigung durch den Präsidenten
ausgegangen; das Gesetz ist dann zu veröffentlichen und bekannt zu machen.
Wenn
ein Gesetz während der Wiederholungsberatungen von wenigstens 2/3 der
verfassungsmäßigen Zahl der Abgeordneten bestätigt wird, hat der Präsident der
Ukraine dieses binnen 10 Tagen zu unterzeichnen und zu veröffentlichen.
Ein
Gesetz tritt binnen 10 Tagen nach seiner Veröffentlichung in Kraft; sofern das
Gesetz keine andere Frist vorsieht; ein Inkrafttreten vor Veröffentlichung ist
nicht zulässig.
Das
Haushaltssystem der Ukraine ist gebaut auf den Prinzipien gerechter und
sachgerechter Verteilung sozialer Substanz auf die Bürger und territorialen
Gemeinschaften.
Die
Staatsausgaben für den Bedarf der ganzen Gesellschaft sowie Gründe für die
Aufstockung oder Erweiterung der Ausgabenzwecke werden ausschließlich vom
Gesetz auf Grundlage des Haushaltsplanes der Ukraine bestimmt.
Der
Staat strebt nach einem ausgewogenem Staatshaushalt für die Ukraine.
Regelmäßige
Referate über Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes der Ukraine sollen
öffentlich gemacht werden.
Der
Staatshaushalt der Ukraine wird jährlich von der Obersten Rada der Ukraine für
die Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und unter Berücksichtigung der
Belange anderer Zeiträume für eine Periode verabschiedet.
Das
Ministerkabinett der Ukraine legt der Obersten Rada der Ukraine den vorläufigen
Haushaltsentwurf für das folgende Jahr bis zum 15. September des Vorjahres vor.
Das Referat über den Verlauf der Ausführung des aktuellen Haushaltsplanes wird
mit dieser Vorlage verbunden.
Das
Ministerkabinett der Ukraine legt der Obersten Rada der Ukraine den Entwurf des
Gesetzes über die Ausführung des Haushaltsplanes der Ukraine unter Beachtung
der gesetzlichen Vorschriften vor.
Der vorgelegte Entwurf ist öffentlich bekanntzumachen.
Artikel
98
Die
Haushaltsprüfungskammer übt die Kontrolle über die Verwendung der Mittel des
Haushaltes im Namen der Obersten Rada der Ukraine aus.
Die
Währung der Ukraine ist der Grivna.
Die
Nationalbank der Ukraine hat als Zentrale Bank des Staates vornehmlich die
Stabilität der Währung sicherzustellen.
Der
Rat der Nationalbank der Ukraine erarbeitet die grundlegenden Prinzipien der
Währungs- und Kreditpolitik und übt die Kontrolle über deren Einhaltung aus.
Die
Rechtsstellung des Rates der Nationalbank der Ukraine wird vom Gesetz bestimmt.
Der
bevollmächtigte Menschenrechtsvertreter der Obersten Rada der Ukraine übt die
parlamentarische Kontrolle über die Einhaltung der verfassungsmäßigen
Menschen-, Bürger- und Freiheitsrechte aus.
Der
Präsident der Ukraine ist Staatsoberhaupt und vertritt das Land.
Der
Präsident der Ukraine ist der Garant der Staatssouveränität und der
territorialen Unteilbarkeit der Ukraine, der Wächter der Verfassung der Ukraine
und der Menschen- und Bürgerrechte sowie der Freiheiten in der Ukraine.
Der
Präsident der Ukraine wird von den Bürgern der Ukraine auf Basis allgemeiner,
gleicher, geheimer und direkter Wahlen für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.
Wählbar
ist jeder Bürger der Ukraine, der das 35. Lebensjahr vollendet hat, über das
aktive Wahlrecht verfügt, seinen Wohnsitz in einem Zeitraum von 10 Jahren vor
dem Wahltag in der Ukraine hatte und der Landessprache mächtig ist.
Dieselbe
Person darf nicht mehr als zwei Amtszeiten das Amt des Präsidenten ausführen.
Der
Präsident der Ukraine darf kein weiteres repräsentatives Amt ausüben oder in
Ämtern des Staatsdienstes oder in Verbänden tätig sein; er darf auch keine
andere bezahlte Tätigkeit ausüben oder Mitglied einer Verwaltungskörperschaft
oder eines gewinnorientierten Unternehmens, auch nicht in beratender Funktion,
sein.
Die
Wahlen zum Amt des Staatspräsidenten der Ukraine finden jeweils am letzten
Sonntag im Oktober des 5. Jahres nach der Wahl des Vorgängers statt. Im Falle
der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit werden Neuwahlen innerhalb von 90 Tagen
nach Beendigung der Amtszeit abgehalten.
Das
Verfahren zur Wahl des Präsidenten der Ukraine wird durch Gesetz näher
geregelt.
Der
neu gewählte Präsident der Ukraine übernimmt sein Amt nicht später als 30 Tage
nach amtlicher Verkündung des Wahlergebnisses und nach Ablegung des Amtseides
innerhalb einer besonderen Zeremonie vor der Obersten Rada der Ukraine.
Der
Vorsitzende des Verfassungsgerichtshofes der Ukraine nimmt dem Präsidenten den
Amtseid ab.
Der
Präsident der Ukraine leistet den folgenden Eid:
"Ich,
(Name und Nachname), gewählt durch
den Willen des Volks als Präsident der Ukraine, dieses hohe Amt annehmend,
schwöre feierlich Treue gegenüber der Ukraine. Ich sichere zu, mit all meinen
Kräften die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine zu schützen, mich für
das Wohl des Vaterlandes und des ukrainischen Volkes einzusetzen, die Rechte
und Freiheiten der Bürger zu schützen, mich an die Verfassung und die Gesetze
der Ukraine zu halten, meine Pflichten im Interesse aller Landsleute zu
erfüllen und das Ansehen der Ukraine in der Welt zu fördern."
Der
durch außergewöhnliche Wahlen gewählte Präsident der Ukraine leistet den
Amtseid innerhalb von 5 Tagen nach der amtlichen Bekanntgabe des
Wahlergebnisses.
Der
Präsident der Ukraine genießt das Recht der Immunität während seiner
Amtsausübung. Personen, die gegen die Ehre und Würde des Präsidentenamtes
verstoßen, sind auf Grundlage eines Gesetzes zur Verantwortung zu ziehen.
Die
Amtsbezeichnung „Präsident der Ukraine“ wird vom Gesetz geschützt und steht dem
Präsidenten auf Lebenszeit zu; es sei denn, der Präsident wird infolge eines
Amtsenthebungsverfahrens aus dem Amt entlassen.
Der
Präsident der Ukraine:
Der
Präsident der Ukraine darf seine Macht nicht auf andere Personen oder
Körperschaften übertragen.
Der
Präsident der Ukraine erläßt zur Durchführung und auf Basis der Verfassung und
der Gesetze der Ukraine Dekrete und Richtlinien, die im ganzen Land Geltung
haben.
Akte
des Präsidenten, welche innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Nummern 3, 4,
5, 8, 10, 14, 15, 17, 18, 21, 22, 23 und 24 dieses Artikels vorgenommen werden,
sind vom Ministerpräsidenten der Ukraine und dem zuständigen Fachminister
gegenzuzeichnen.
Der
Rat für nationale Sicherheit und Verteidigung der Ukraine ist das
koordinierende Organ des Präsidenten der Ukraine in Angelegenheiten der
nationalen Sicherheit und Verteidigung.
Der
Rat für nationale Sicherheit und Verteidigung der Ukraine koordiniert und
kontrolliert die Aktivität der für nationale Sicherheit und Verteidigung
zuständigen Staatskörper.
Der
Präsident der Ukraine ist Vorsitzender des Rates für nationale Sicherheit und
Verteidigung der Ukraine.
Der
Präsident der Ukraine bestimmt die Zusammensetzung des Rates für nationale
Sicherheit und Verteidigung der Ukraine.
Der
Ministerpräsident der Ukraine, die Minister für Verteidigung, Inneres und
Äußeres sowie die Leiter des Sicherheitsdienstes der Ukraine sind von Amts
wegen Mitglieder des Rats für nationale Sicherheit und Verteidigung der
Ukraine.
Der
Vorsitzende der Obersten Rada der Ukraine darf an den Treffen des Rats für
nationale Sicherheit und Verteidigung der Ukraine teilnehmen.
Entscheidungen
des Rats für nationale Sicherheit und Verteidigung der Ukraine werden durch
Dekrete des Präsidenten der Ukraine in Kraft gesetzt.
Zuständigkeit
und Funktionen des Rats für nationale Sicherheit und Verteidigung der Ukraine
werden durch ein Gesetz bestimmt.
Der
Präsident der Ukraine übt seine Tätigkeit bis zur Amtsübernahme durch einen neu
gewählten Präsidenten aus.
Die
Amtsgewalt des Präsidenten der Ukraine endet vorzeitig bei:
Der
Rücktritt des Präsidenten von Ukraine tritt mit persönlicher Erklärung
innerhalb der Sitzung der Obersten Rada der Ukraine in Kraft.
Die
gesundheitlich begründete Amtsausübungsunfähigkeit des Präsidenten der Ukraine
muß durch Entscheidung der Mehrheit der verfassungsmäßigen Zahl der
Abgeordneten der Ukraine festgestellt und eine entsprechende Petition an das
Oberste Gericht der Ukraine zur Entscheidung unter Einholung eines ärztlichen
Gutachtens weitergeleitet werden.
Der
Präsident der Ukraine kann durch die Oberste Rada der Ukraine im Rahmen eines
Amtsenthebungsverfahrens entlassen werden, wenn er Staatsverrat oder ein
anderes Verbrechen begangen hat.
Das
Amtsenthebungsverfahren wird von der verfassungsmäßigen Mehrheit der Obersten
Rada der Ukraine initiiert.
Zur
Durchführung des Untersuchungsverfahrens setzt die Oberste Rada der Ukraine
eine spezielle Untersuchungskommission auf Zeit ein, die aus einem
Spezialbevollmächtigten sowie speziellen Ermittlern besteht.
Die
Ergebnisse und Vorschläge der temporären Ermittlungskommission werden in einer
Sitzung der Obersten Rada der Ukraine berücksichtigt.
Gegebenenfalls
beantragt die Oberste Rada mit wenigstens 2/3 ihrer verfassungsmäßigen
Abgeordnetenstimmen die Anklage des Präsidenten der Ukraine.
Die
Entscheidung über die Entfernung des Präsidenten der Ukraine aus seinem Amt im
Wege des Amtsenthebungsverfahrens muß von wenigstens 3/4 der Anzahl der
verfassungsgemäßen Abgeordneten getroffen werden, nachdem der Fall vom Höchsten
Gericht der Ukraine überprüft und kommentiert worden ist und die Akte
festgestellt worden sind, welche den Staatsverrat oder ein anderes Verbrechen
des Präsidenten der Ukraine dokumentieren.
Im
Fall des vorzeitigen Ausscheidens des Präsidenten der Ukraine aus seinem Amt
gemäß Art. 108, 109, 110 und 111 dieser Verfassung führt der Ministerpräsident
der Ukraine dessen Amtsgeschäfte bis zu den Wahlen und der Einsetzung eines
neuen Staatspräsidenten der Ukraine weiter. Der Ministerpräsident wird jedoch
während dieser Vertretungsphase von der dem Präsidenten der Ukraine in den
Unterabschnitten 2, 6, 8, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 22, 25 und 27 des Artikels
106 der Verfassung der Ukraine verliehenen Rechten keinen Gebrauch machen.
Das
Ministerkabinett der Ukraine ist die höchste Körperschaft im Bereich der
Exekutive.
Das
Ministerkabinett der Ukraine ist dem Präsidenten der Ukraine verantwortlich und
steht unter der Kontrolle der Obersten Rada der Ukraine innrhalb der in den Artikel
85 und 87 der Verfassung der Ukraine bestimmten Grenzen.
Das
Ministerkabinett der Ukraine wird in seinen Handlungen durch die Verfassung und
die Gesetze der Ukraine sowie den Akten des Präsidenten der Ukraine geleitet.
Das
Ministerkabinett der Ukraine setzt sich aus dem Ministerpräsidenten der
Ukraine, dem ersten Vizeministerpräsidenten, drei weiteren
Vizeministerpräsidenten sowie den Ministern zusammen.
Der
Ministerpräsident der Ukraine wird auf Vorschlag des Präsidenten der Ukraine
mit Zustimmung mindestens der Hälfte der verfassungsmäßigen Abgeordneten der
Obersten Rada der Ukraine ernannt.
Die
persönliche Zusammensetzung des Ministerkabinetts der Ukraine wird vom
Präsidenten der Ukraine auf Vorschlag des Ministerpräsidenten der Ukraine bestimmt.
Der
Ministerpräsident der Ukraine organisiert die Arbeit des Ministerkabinetts der
Ukraine und leitet sie zur Durchführung des Regierungsprogrammes des
Ministerkabinetts der Ukraine, welches von der Obersten Rada der Ukraine
beschlossen wurde.
Der
Ministerpräsident der Ukraine leitet Vorlagen zur Aufstellung, Reorganisation
und Beseitigung von Ministerien und anderen zentralen Körperschaften der
Exekutive an den Präsidenten der Ukraine weiter und beachtet hierbei die
haushaltsrechtlichenVorschriften sowie die finanzielle Ausstattung für die
Instandhaltung dieser Körperschaften.
Das
Ministerkabinett der Ukraine bietet dem neu gewählten Präsidenten der Ukraine
seinen Rücktritt an.
Der
Ministerpräsident der Ukraine und andere Mitglieder des Ministerkabinetts der
Ukraine können dem Präsidenten der Ukraine jederzeit ihren Rücktritt verkünden.
Der
Rücktritt des Ministerpräsidenten der Ukraine führt zum Rücktritt des gesamten
Ministerkabinetts der Ukraine.
Spricht
die Oberste Rada der Ukraine dem Ministerkabinett der Ukraine das Mißtrauen
aus, führt dies zum Rücktritt des Ministerkabinetts der Ukraine.
Das
Ministerkabinett der Ukraine, dessen Rücktritt vom Präsidenten der Ukraine
akzeptiert worden ist, übt sein Amt als Kommissionär des Präsidenten der
Ukraine bis zur Neubildung eines Ministerkabinetts, jedoch nicht mehr als 60
Tage, aus.
Der
Ministerpräsident der Ukraine ist verpflichtet, dem Präsidenten der Ukraine
eine Rücktrittserklärung des Ministerkabinetts in Folge einer Entscheidung des
Präsidenten der Ukraine oder in Verbindung mit einer Mißtrauensresolution der
Obersten Rada der Ukraine vorzulegen.
Das
Ministerkabinett der Ukraine
Das
Ministerkabinett der Ukraine erläßt innerhalb seiner Zuständigkeit Resolutionen
und Verordnungen, welche die Verwaltung binden.
Akte
des Ministerkabinetts der Ukraine werden vom Ministerpräsidenten der Ukraine
unterzeichnet.
Normative
legale Handlungen des Ministerkabinetts, der Ministerien und anderer zentraler
Körperschaften der Exekutivgewalt sind in gesetzlich beschriebener Weise zu
registrieren.
Die
Exekutivgewalt in den Kreisen, Bezirken und Städten von Kiew und Sewastopol
wird von lokalen Staatsverwaltungen ausgeübt.
Besondere
Aspekte der Ausübung der Exekutivgewalt in den Städten Kiew und Sewastopol
werden durch die Gesetze der Ukraine bestimmt.
Die
Zusammensetzung der lokalen Staatsbehörden wird durch die Leiter der lokalen
Staatsbehörden bestimmt.
Die
Leiter der lokalen Staatsbehörden werden vom Präsidenten der Ukraine auf
Vorschlag des Ministerkabinetts der Ukraine ernannt und entlassen.
Bei
der Ausübung ihrer Pflichten sind die Leiter der lokalen Staatsbehörden dem Präsidenten
der Ukraine und dem Ministerkabinett der Ukraine verantwortlich; sie
unterstehen der höheren Staatsaufsicht.
Die
lokalen Staatsbehörden stehen unter der Kontrolle der jeweils zuständigen
lokalen Räte und sind diesen verantwortlich.
Lokale
Staatsbehörden sind der höheren Staatsaufsicht verantwortlich und stehen unter
deren Kontrolle.
Entscheidungen
der Leitung lokaler Staatsbehörden, die der Verfassung oder den Gesetzen oder
anderen Legislativakten der Ukraine zuwiderhandeln, können durch den Präsidenten
der Ukraine oder der Leitung der höheren lokalen Staatsbehörden in Einklang mit
dem Gesetz widerrufen werden.
Ein
Kreis oder eine Bezirksregierung kann der Leitung der jeweiligen Staatsbehörde
sein Mißtrauen aussprechen, der Präsident der Ukraine nimmt eine solche
Entscheidung an und bereitet eine ausführliche Antwort vor.
Wenn
zwei Drittel der Vertreter des jeweiligen Rates der Leitung einer Kreis- oder
Bezirksbehörde ihr Mißtrauen aussprechen, faßt der Präsident der Ukraine eine
Entscheidung über den Rücktritt der Leitung der betroffenen lokalen Behörde.
Die
lokalen Staatsbehörden stellen auf ihrem Territorium sicher:
Die
Mitglieder des Ministerkabinetts der Ukraine sowie die Leiter der zentralen und
lokalen Körperschaften der Exekutive dürfen ihre behördliche Tätigkeit nicht
mit anderer Arbeit verbinden; außer mit einer Lehr-, Schul- und künstlerischen
Tätigkeit außerhalb ihrer Dienstzeiten; sie dürfen ferner nicht
Vorstandsmitglied, Berater oder Leiter eines auf Profit ausgerichteten
Unternehmens sein.
Die
Organisation, die Leitung und Arbeitsweise des Ministerkabinetts der Ukraine
und anderer zentraler und lokaler Körperschaften der Exekutivgewalt werden
durch die Verfassung und die Gesetze der Ukraine bestimmt.
Die
Staatsanwaltschaft der Ukraine stellt ein einheitliches System dar, welches mit
folgenden Aufgaben betraut wird:
Das
Staatsanwaltschaft der Ukraine wird vom Generalstaatsanwalt der Ukraine
geleitet, welcher mit Zustimmung der Obersten Rada der Ukraine in sein Amt
berufen und vom Präsidenten der Ukraine entlassen wird. Die Oberste Rada der
Ukraine kann dem Generalstaatsanwalt der Ukraine das Mißtrauen aussprechen, was
zu seinem Rücktritt führt.
Die
Amtszeit des Generalstaatsanwaltes der Ukraine beträgt 5 Jahre.
Die
Organisation und Arbeitsweise der Körperschaften der Staatsanwaltschaft wird
durch Gesetz bestimmt.
Die
Rechtsprechung in der Ukraine erfolgt ausschließlich durch Gerichte. Die
Übertragung dieser Funktion auf oder die Aneignung dieser Funktion durch andere
Körperschaften oder Behörden ist verboten.
Die
Prüfungszuständigkeit der Gerichte erstreckt sich auf alle gestzlichen
Beziehungen innerhalb des Staates.
Die
Gerichtsverfahren werden vom Verfassungsgerichtshof der Ukraine und den
allgemeinen Gerichten durchgeführt.
Das
Volk nimmt an der Rechtsprechung durch Geschworene und Volksassessoren teil.
Richterliche
Entscheidungen ergehen im Namen der Ukraine und gelten im gesamten Gebiet der
Ukraine.
Das
allgemeine Gerichtssystem der Ukraine wird nach dem Prinzip der örtlichen und
funktionellen Zuständigkeit eingerichtet.
Das
Oberste Gericht der Ukraine ist das höchste Gericht der allgemeinen
Rechtsprechung. Spezielle hohe Gerichtshöfe sind die höchsten Gerichte der
besonderen Rechtsprechung.
Appellations-
und lokale Gerichte arbeiten in Einklang mit dem Gesetz.
Die
Schaffung von außerordentlichen oder Sondergerichten ist nicht erlaubt.
Die
Unabhängigkeit und Immunität der Richter wird von der Verfassung und den
Gesetzen der Ukraine garantiert.
Jegliche
Beeinflusssung von Richtern ist verboten.
Ein
Richter darf ohne Zustimmung der Obersten Rada weder festgehalten noch
inhaftiert werden; anderes gilt bei Vorlage eines entsprechenden
Gerichtsbeschlusses.
Mit
Ausnahme der Richter des Verfassungsgerichtshofes der Ukraine sowie der Richter
auf Probe werden Richter auf Lebenszeit ernannt.
Ein
Richter wird von der ihn ernennenden Körperschaft in folgenden Fällen
entlassen:
Die
Autorität des Richters endet im Fall seines Todes.
Der
Staat stellt die persönliche Sicherheit der Richter und ihrer Familien sicher.
Die
Rechtsprechung wird durch Berufsrichter und in den gesetzlich bestimmten Fällen
durch Volksassessoren und Geschworenen durchgeführt.
Berufsrichter
dürfen keiner politischen Partei oder Gewerkschaft angehören; sie dürfen nicht
an politischen Aktivitäten teilnehmen, kein repräsentatives Mandat haben oder
einer bezahlten Stellung oder anders entlohnten Arbeit nachgehen; außer
Tätigkeiten im Bereich von Schule, Lehre und künstlerischem Bereich.
Jeder
Bürger der Ukraine, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, über eine höhere
Schulausbildung und Berufserfahrung im Bereich der Justiz von wenigstens 3
Jahren verfügt, seinen Wohnsitz seit wenigstens 10 Jahren in der Ukraine hat
und die Landessprache spricht, kann von der Richterlichen
Qualifizierungskommission als Richter empfohlen werden.
Personen
mit beruflichen Erfahrungen in Angelegenheiten spezieller Rechtsgebiete können
Richter an den Spezialgerichten werden. Sie dürfen jedoch nur als Mitglieder
eines Kollegialgerichtes auftreten.
Zusätzliche
Erfordernisse für bestimmte Kategorien von Richtern in bezug auf Erfahrung,
Alter und Berufsniveau werden vom Gesetz bestimmt.
Der
Schutz der Berufsinteressen von Richtern wird durch ein gesetzlich
vorgeschriebenes Verfahren bewirkt.
Die
erste, probeweise Ernennung eines Berufsrichters erfolgt durch den Präsidenten
der Ukraine für einen Zeitraum von 5 Jahren. Alle anderen Richter mit Ausnahme
der Richter des Verfassungsgerichtshofes der Ukraine werden von der Obersten
Rada der Ukraine nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren auf Lebenszeit
gewählt.
Der
Vorsitzende des Obersten Gerichts der Ukraine wird in einer Plenarversammlung
des Obersten Gerichts der Ukraine durch geheime Abstimmung im Rahmen des
gesetzlich bestimmten Verfahrens ernannt und entlassen.
Rechtsprechung
und Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Richterliche
Entscheidungen werden durch den Einzelrichter, das Kollegialgericht oder einen
Gerichtshof getroffen.
Die
höchsten Prinzipien der Rechtsprechung sind:
Das
Gesetz kann für spezielle Rechtsprechungsgebiete und Spezialgerichte andere
Grundsätze festlegen.
Personen,
die dem Gericht mit Mißachtung oder Respektlosigkeit entgegentreten, werden
gesetzlich zur Verantwortung gezogen.
Der
Staat schafft und sichert die erforderlichen finanziellen und logistischen
Grundlagen für die Sicherstellung der Tätigkeit der Gerichte und
Rechtsprechung. Ausgaben für die Instandhaltung von Gerichten werden gesondert
im Staatshaushalt der Ukraine ausgewiesen.
Interne
Angelegenheiten der Richter werden gerichtlich im Rahmen der richterlichen
Selbstverwaltung geklärt.
Der
Hohe Rat für Rechtsprechung arbeitet in der Ukraine mit folgender
Zuständigkeit:
Der
hohe Rat für Rechtsprechung besteht aus 20 Mitgliedern. Die Oberste Rada der
Ukraine, der Präsident der Ukraine, der Richterkongreß der Ukraine, der Kongreß
der Rechtsanwälte der Ukraine und der Kongreß der Vertreter der Höheren
wissenschaftlichen juristischen Ausbildung ernennen je drei Mitglieder; die
gesamtukrainische Konferenz der Staatsanwälte zwei Mitglieder in den Rat.
Der
Vorsitzende des Obersten Gerichts der Ukraine, der Justizminister der Ukraine
sowie der Generalstaatsanwalt der Ukraine sind kraft Amtes Mitglieder des Hohen
Rates für Rechtsprechung.
Die
territoriale Struktur der Ukraine basiert auf den Prinzipien der Einheit und
Unteilbarkeit des Staatsgebietes; der Kombination von zentraler und dezentraler
Machtausübung des Staates sowie der gleichmäßigen sozio-ökonomischen
Entwicklung der Landesregionen unter Berücksichtigung der historischen, ökonomischen, ökologischen, geographischen und
demographischen Merkmale und ethnischen und kulturellen Traditionen.
Das
Verwaltungssystem und die Gebietsstruktur der Ukraine setzen sich aus der
Autonomen Republik der Krim, den Kreisen, Distrikten, Städten, Stadtbezirken,
Siedlungen und Dörfern zusammen.
Die
Ukraine besteht aus der Autonomen Republik der Krim, den Kreisen (Oblasten)
Vinnytsia, Volyn, Dnjepropetrowsk, Donezk, Zhytomyr, Zakarpattia, Zaporizhia,
Ivano-Frankivsk, Kiew, Kirovohrad, Lugansk, Lwov, Mykolaiv, Odessa, Poltava,
Rivne, Sumy Ternopil, Charkow, Kherson, Khmelnytskyi, Cherkasy, Chernivtsi und
Chernikiv; sowie den Städten Kiew und Sewastopol.
Die
Städte Kiew und Sewastopol haben einen durch die Gesetze der Ukraine bestimmten
Sonderstatus.
Die
Autonome Republik der Krim ist untrennbarer Teil der Ukraine und entscheidet
über die ihrer Kompetenz zugewiesenen Angelegenheiten innerhalb der ihr von der
Verfassung der Ukraine beschriebenen Autorität.
Die
Autonome Republik der Krim hat die Verfassung der Autonomen Republik der Krim,
welche von der Obersten Rada der Autonomen Republik der Krim beschlossen und
von der Obersten Rada der Ukraine von wenigstens der Hälfte der Zahl der
verfassungsmäßigen Abgeordneten der Obersten Rada der Ukraine genehmigt worden
ist.
Die Gesetzgebung der Obersten Rada der Autonomen Republik der Krim sowie die Entscheidungen des Ministerpräsidenten der Autonomen Republik Krim dürfen nicht gegen die Verfassung oder Gesetze der Ukraine verstoßen; die Ausführung dieser Rechtsakte erfolgt in Einklang mit der Verfassung der Ukraine, den Akten des Präsidenten der Ukraine sowie des Ministerkabinetts der Ukraine.
Artikel
136
Die
Oberste Rada der Autonomen Republik der Krim ist innerhalb der Grenzen ihrer
Autorität die repräsentative Körperschaft der Autonomen Republik der Krim.
Die
Oberste Rada der Autonomen Republik der Krim erläßt die für die
Regierungsgewalt in der Autonomen Republik der Krim bindenden Entscheidungen
und Resolutionen.
Der
Ministerrat der Autonomen Republik der Krim ist die Regierung der Autonomen
Republik der Krim. Der Vorsitzende des Minsterrates der Autonomen Republik der
Krim wird von der Obersten Rada der Autonomen Republik der Krim mit Zustimmung
des Präsidenten der Ukraine eingesetzt und entlassen.
Die
Autorität, das Verfahren für die Gründung und Arbeitsweise der Obersten Rada
der Autonomen Republik Krim sowie des Ministerrats der Autonomen Republik der
Krim wird durch die Verfassung und die Gesetze der Ukraine sowie den auf dieser
Basis ergangenen legalen Handlungen der Obersten Rada der Autonomen Republik
der Krim beschrieben.
In
der Autonomen Republik der Krim wird die Rechtsprechung durch die in das
allgemeine Gerichtssystem der Ukraine eingegliederten Gerichte ausgeübt.
Die
Autonome Republik der Krim ist für die Regelung folgender Bereiche zuständig:
Zur
Überprüfung der Vereinbarkeit der Rechtsakte der Obersten Rada der Autonomen
Republik der Krim mit der Verfassung und den Gesetzen der Ukraine darf der
Präsident der Ukraine den Verfassungsgerichtshof der Ukraine anrufen und bei
Unvereinbarkeit die Rechtsakte außer Kraft setzen.
Die
Zuständigkeit der Autonomen Republik der Krim umfaßt
Zusätzliche
Aufgaben können der Autonomen Republik der Krim durch die Gesetze der Ukraine
zugewiesen werden.
Der
Präsident der Ukraine unterhält nach Maßgabe eines Gesetzes der Ukraine eine in
der Autonomen Republik der Krim liegende Vertretung.
Die
lokale Selbstverwaltung ist das Recht auf territoriale Gemeinschaft der
Bewohner eines Dorfes oder eines freiwilligen Verbandes von Dörfern, der
Einwohner einer Siedlung oder einer Stadt zur unabhängigen Lösung von
Angelegenheiten lokalen Charakters innerhalb der Grenzen der Verfassung und der
Gesetze der Ukraine.
Besondere
Aspekte der Ausübung der lokalen Selbsverwaltung in den Städten Kiew und
Sewastopol werden durch spezielle Gesetze der Ukraine bestimmt.
Die
lokale Selbstverwaltung wird von einer territorialen Gemeinschaft durch ein
gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren ausgeübt; sowohl direkt wie auch durch
die Körperschaften der lokalen Selbstverwaltung, durch die Dörfer-, Siedlungs-
und Stadträte und ihren ausführenden Organen.
Bezirks-
und Kreisräte sind Körperschaften lokaler Selbstverwaltung, welche die
gemeinsamen Interessen der territorialen Gemeinschaften der Dörfer, Siedlungen
und Städte vertreten.
Die
Organisation der Verwaltung der Stadtbezirke liegt in der Zuständigkeit der
Stadträte.
Dorf-,
Siedlungs- und Stadträte können auf Initiative der Einwohner sowie anderer
Körperschaften der öffentlichen Selbstverwaltung die Errichtung von Gebäuden,
Straßen und Wohnblöcken durchführen sowie deren finanzielle Verwaltung übernehmen.
Ein
Dorf-, Siedlungs- oder Stadtrat setzt sich aus Deputierten zusammen, die von
den Bewohnern eines Dorfes, einer Siedlung oder einer Stadt für die Dauer von 4
Jahren auf Basis allgemeiner, gleicher und freier Wahlen in geheimer Abstimmung
gewählt werden.
Territoriale
Gemeinschaften wählen auf der Basis allgemeiner, gleicher und direkter Wahlen
durch geheime Abstimmung für eine Amtszeit von 4 Jahren den Vorsitzenden des
Dorfes, der Siedlung oder der Stadt beziehungsweise die Leiter der Räte und die
Sitzungsvorsitzenden.
Die
Stellung der Vorsitzenden, Stellvertreter und ausführenden Organe des Rates
sowie deren Zuständigkeiten, das Verfahren ihrer Einsetzung, Umbildung und
Auflösung wird durch Gesetz bestimmt.
Der
Vorsitzende eines Bezirks- oder Kreisrates werden von dem jeweiligen Rat
bestimmt und leiten den Rat.
Zur
materiellen und finanziellen Basis der lokalen Selbstverwaltung zählen der den
territorialen Gemeinschaften der Dörfer, Siedlungen, Städte und Stadtbezirken
gehörende bewegliche und unbewegliche Besitz, die Einnahmen aus den lokalen
Haushalten oder anderen Fonds, das Land sowie die Bodenschätze und auch
sonstige Objekte des von den Bezirks- und Kreisräten verwalteten
Gemeinbesitzes.
Aufgrund
einer Vereinbarung können territoriale Gemeinschaften von Dörfern, Siedlungen
und Städten sich in Bezug auf Eigentum und Haushaltsplan zusammenschließen,
Gemeinschaftsprojekte durchführen oder gemeinsam kommunale Gesellschaften,
Organisationen und Einrichtungen gründen oder fortführen oder entsprechende
Körperschaften und Dienste zur Erfüllung dieses Zweckes schaffen.
Der
Staat unterstützt die Schaffung von Einnahmequellen für den Haushaltsplan der
lokalen Selbstverwaltung und unterstützt die Selbstverwaltung in finanzieller Hinsicht.
Ausgaben von Körpern lokaler Selbstverwaltung, die aufgrund von Entscheidungen
der staatlichen Körperschaften entstehen, werden vom Staat ersetzt.
Territoriale
Gemeinschaften eines Dorfs, einer Niederlassung oder einer Stadt verwalten direkt
oder durch die Körperschaften der von ihnen eingeführten lokalen
Selbstverwaltungen den Kommunalbesitz, genehmigen sozio-ökonomische und
kulturelle Entwicklungsprogramme und kontrollieren deren Durchführung;
verabschieden die Haushaltspläne der jeweiligen behördlichen und territorialen
Einheiten, überwachen deren Durchführung, setzen kommunale Steuern und Abgaben
in Einklang mit dem Gesetz fest; sie sichern die Durchführung lokaler
Volksentscheide sowie die Bekanntgabe der Ergebnisse; sie errichten, reorganisieren
und liquidieren kommunale Gesellschaften, Organisationen und Einrichtungen; sie
üben die Kontrolle über ihre Tätigkeiten aus und übernehmen andere Pflichten
gemäß der ihnen durch Gesetz zugewiesenen Zuständigkeit.
Kreis-
und Bezirksräte genehmigen Programme für die sozio-ökonomische und kulturelle
Entwicklung des jeweiligen Kreises oder Bezirkes, und kontrollieren deren
Durchführung; sie verabschieden die Bezirks- und Distriktshaushaltspläne, die
sich aus den den territorialen Gemeinschaften direkt oder für die Realisierung
von Gemeinschaftsprojekten zugewiesenen Staatsgeldern speisen; sie
kontrollieren deren Verwendung und erfüllen andere, ihnen vom Gesetz
zugewiesene Aufgaben.
Bestimmte
Behörden der Exekutivgewalt können kraft Gesetzes den Körperschaften der
lokalen Selbtverwaltung zugeteilt werden. Der Staat finanziert die Aufgaben
dieser Behörden aus dem Staatshaushalt der Ukraine oder durch die
Ertragszuweisung bestimmter nationaler Steuern an den lokalen Haushalt. Das
nähere Verfahren bestimmt ein Gesetz. Bestimmte Objekte des Staatsbesitzes
können in diesem Rahmen an die lokale Selbstverwaltung weitergegeben werden.
Die
Körper der lokalen Selbstverwaltung sowie die Ausübung der Exekutivgewalt durch
diese stehen unter der Aufsicht der zuständigen Körper der Exekutivgewalt.
Die
Körper der lokalen Selbstverwaltung treffen ihre Entscheidungen im Rahmen der
durch Gesetz übertragenen Zuständigkeit
bindend für das jeweilige Territorium.
Die
gegen die Verfassung oder das Gesetz der Ukraine verstoßenden Entscheidungen
der Körperschaften der lokalen Selbstverwaltungen werden durch ein durch Gesetz
zu bestimmendes Verfahren unter gleichzeitiger Anrufung des Gerichts für
unwirksam erklärt.
Die
Rechte lokaler Selbstverwaltung werden durch richterliches Verfahren geschützt.
Artikel 146
Weitere
Angelegenheiten der Organisation der lokalen Selbstverwaltung sowie der
Gründung, Arbeit und Verantwortlichkeit der Körperschaften lokaler
Selbstverwaltung werden durch das Gesetz bestimmt.
Der
Verfassungsgerichtshof der Ukraine ist der einzige Körper der
Verfassungsrechtsprechung in der Ukraine.
Der
Verfassungsgerichtshof der Ukraine entscheidet über die Vereinbarkeit von Gesetzen
und anderen legalen Akten mit der Verfassung der Ukraine und sorgt für die
offizielle Auslegung der Verfassung und der Gesetze der Ukraine.
Der
Verfassungsgerichtshof der Ukraine besteht aus 18 Richtern des
Verfassungsgerichtshofes der Ukraine.
Der
Präsident der Ukraine, die Oberste Rada der Ukraine und der Kongreß der Richter
der Ukraine entsenden je 6 Richter in den Verfassungsgerichtshof der Ukraine.
Jeder
Bürger der Ukraine, der am Tage seiner Ernennung das 40. Lebensjahr vollendet
hat, über eine höhere juristische Ausbildung sowie eine Berufserfahrung von
mindestens 10 Jahren verfügt, in den letzten 20 Jahren in der Ukraine gewohnt
hat und die Landessprache beherrscht, kann zum Richter am
Verfassungsgerichtshof der Ukraine ernannt werden.
Die
Ernennung zum Richter am Verfassungsgerichtshof der Ukraine erfolgt für 9 Jahre
ohne Recht auf Wiederwahl.
Der
Vorsitzende des Verfassungsgerichtshofes der Ukraine wird durch geheime
Abstimmung der Verfassungsrichter in der Plenarsitzung des Verfassungsgerichtshofes
der Ukraine für einen Zeitraum von 3 Jahren gewählt.
Artikel
149
Den
Richtern des Verfassungsgerichtshofes der Ukraine wird das Recht auf
Unabhängigkeit und Immunität garantiert; Artikel 126 dieser Verfassung findet
ebenso Anwendung wie die Inkompatibilitätsvorschriften nach Artikel 127, Absatz
dieser Verfassung.
Artikel
150
Die
Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes der Ukraine umfaßt
1.
Die Verfassungsmäßigkeitsprüfung von
Gesetzen
und anderen legalen Akten der Obersten Rada der Ukraine,
Akten
des Präsidenten der Ukraine,
Akten
des Ministerkabinetts der Ukraine,
legale
Akte der Obersten Rada der Autonomen Republik der Krim.
Entscheidungen
ergehen auf Antrag des Präsidenten der Ukraine; eines Begehrens von wenigstens
45 Abgeordneten der Ukraine; auf Antrag des Obersten Gerichts der Ukraine; der
zuständigen Menschenrechtsvertretung der Obersten Rada der Ukraine sowie der
Obersten Rada der Autonomen Republik der Krim.
2.
die offizielle Interpretation der Verfassung der Ukraine sowie der Gesetze der
Ukraine.
Im Rahmen dieser Vorschrift trifft der Verfassungsgerichtshof der Ukraine nicht anfechtbare und im gesamten Gebiet der Ukraine wirksame Entscheidungen.
Auf
Antrag des Präsidenten der Ukraine oder des Ministerkabinetts der Ukraine
entscheidet der Verfassungsgerichtshof der Ukraine über die
Verfassungsmäßigkeit der sich in Kraft befindlichen oder der Obersten Rada zur
Bestätigung übergebenen internationalen Abkommen der Ukraine. Auf Antrag der
Obersten Rada der Ukraine prüft der Verfassungsgerichtshof der Ukraine die
Voraussetzungen für die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den
Präsidenten der Ukraine.
Der
Verfassungsgerichtshof der Ukraine stellt fest, ob Gesetze, andere Rechtsakte
oder Teile dieser gegen die Verfassung der Ukraine verstoßen oder unter
Verletzung des durch die Verfassung der Ukraine vorgeschriebenen Verfahrens
zustande gekommen sind.
Gesetze
und andere legale Akte, die nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
der Ukraine ganz oder teilweise verfassungswidrig sind oder unter Verstoß gegen
das in der Verfassung der Ukraine vorgeschriebene Verfahren zustande gekommen
sind, verlieren am Tag der Verkündung der Entscheidung ihre Wirksamkeit.
Der Staat leistet Ersatz für die materiellen und immateriellen Schäden, welche
natürlichen oder juristischen Personen infolge des verfassungswidrigen Aktes
entstanden sind. Das Nähere bestimmt ein Gesetz.
Das
Verfahren für die Organisation und Arbeit des Verfassungsgerichtshofes der
Ukraine sowie seine Prozeßordnung werden durch Gesetz bestimmt.
Ein
Gesetzentwurf zur Einführung von Änderungen der Verfassung der Ukraine muß
entweder vom Präsidenten der Ukraine oder 1/3 der verfassungsmäßigen
Abgeordneten in die Oberste Rada der Ukraine eingebracht werden.
Ein
Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung der Ukraine mit Ausnahme der Kapitel
I, Kapitel III und Kapitel XIII muß nach Verabschiedung durch die Mehrheit der
verfassungsmäßigen Mitglieder der Obersten Rada der Ukraine auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Obersten Rada der Ukraine gesetzt werden;
das Gesetz bedarf dann der Zustimmung von wenigstens 2/3 der verfassungsmäßigen
Abgeordneten.
Ein
Gesetzesentwurf über Änderungen der Kapitel I, III, oder XIII der Verfassung
der Ukraine muß vom Präsidenten der Ukraine oder wenigstens 2/3 der Stimmen der
verfassungsmäßigen Abgeordneten in der Obersten Rada der Ukraine eingebracht
werden und muß nach Annahme durch wenigstens 2/3 der verfassungsgemäßen
Abgeordneten durch ein vom Präsidenten der Ukraine angesetztes
gesamtukrainisches Referendum bestätigt werden.
Die
wiederholte Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur Änderung der Kapitel I, III, und
XIII der Verfassung auf Grundlage desselben Begehrens kann frühestens nach der
nächsten Einberufung der Obersten Rada der Ukraine erfolgen.
Die
Verfassung der Ukraine darf nicht geändert werden, sofern die Änderung die
Abschaffung oder Einschränkung der Menschen- und Bürgerrechte oder Freiheiten
zur Folge haben kann oder wenn sie auf die Abschaffung der staatlichen
Unabhängigkeit oder der territorialen Unteilbarkeit der Ukraine abzielt.
Die
Verfassung der Ukraine darf nicht während der Geltung des Kriegsrechts oder
während eines Staatsnotstandes geändert werden.
Ein
von der Rada der Ukraine eingebrachter Gesetzesentwurf zu Änderungen der
Verfassung der Ukraine darf im Falle seiner Ablehnung nicht früher als mit
Ablauf eines Jahres nach der Ablehnung wiederholt eingebracht werden.
Während
einer Legislaturperiode darf die Oberste Rada der Ukraine nicht mehr als einmal
dieselben Teile der Verfassung ändern.
Ein
Gesetzesentwurf über die Einführung von Änderungen an der Verfassung der Ukraine
wird von der Obersten Rada der Ukraine unter Einholung einer Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes der Ukraine über die Vereinbarkeit mit den Artikeln
157 und 158 dieser Verfassung eingebracht.
Die
Verfassung tritt am Tage ihrer Annahme in Kraft.
Der
Tag der Annahme der Verfassung der Ukraine wird unter der Bezeichnung „Tag der
ukrainischen Verfassung“ als Nationalfeiertag gefeiert.
Kapitel
XV: Vorübergehende Bestimmungen
Vom Abdruck wurde abgesehen!